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 Aufenthaltsgenehmigung für D nach Heirat in Dänemark?

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martinibar
Gast





Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 19



BeitragVerfasst am: 31.07.2006, 17:07    Aufenthaltsgenehmigung für D nach Heirat in Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

weiß jemand, ob nach einer Heirat in Dänemark Kim eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommt, ein Anrecht darauf hat. Oder muß sie wieder ausreisen um dann in VN ein Visa zur Familienzusammenführung zu stellen. Hier gehen die Meiningen auseinander. Die zuständige AB möchte ich vorerst nicht fragen.


Gruß


martinibar

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hien
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 01.08.2006, 15:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
ich glaube, jede Ausländerbehörde handhabt es anders. Ein Recht darauf, dass Deine Frau einen Aufenthalt bekommt, ohne dass sie ausreisen muss, gibt es meines Erachtens nicht.
habe hier einen Link für Dich. Vielleicht hilft er Dir weiter...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279/0

hien

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martinibar
Gast





Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 19



BeitragVerfasst am: 02.08.2006, 13:42    vielen dank für den link Antworten mit ZitatNach oben

konnte dabei folgendes finden:

Aufenthaltsrecht nach Eheschließung in Dänemark?

Die neue Richtlinie der Ausländerbehörde Berlin



Eine Information der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein



Vor ca. zwei Jahren hatten wir darüber berichtet, dass die Ausländerbehörde Berlin den Aufenthalt für Ausländer, die mit Schengenvisum eingereist sind, nach einer Heirat in Dänemark nicht gestattete.



Nach den neuen Richtlinien der Ausländerbehörde Berlin, welche seit ca. Mitte des Jahres 2005 angewandt werden, gilt etwas anderes:



Demnach ist bei Einreise mit einem Schengenvisum in allen Anspruchsfällen, also insbesondere nach der Heirat mit einem/r Deutschen, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise zu erteilen, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Stellung des Antrages rechtmäßig war. Der Aufenthalt ist stets rechtmäßig, wenn das Schengenvisum noch gültig ist. Außerdem ist der Aufenthalt rechtmäßig, wenn die Verlängerung des Visums bzw. Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt ist und noch kein versagender Bescheid der Ausländerbehörde ergangen ist.



Das bedeutet, dass nach einer Einreise mit Schengenvisum und anschließender Heirat in Dänemark die betroffenen Ausländer nicht in ihre Heimat zurückreisen müssen, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.



Selbstverständlich steht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter dem Vorbehalt, dass es sich um eine schützenswerte Lebensgemeinschaft - und nicht um eine sog. Scheinehe - handelt. Beim Verdacht kann eine Anhörung der Ehegatten angeordnet werden.

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HHFux
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Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 12.08.2006, 12:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo martinibar,

danke für diese nützliche Info.

Übrigens ist auch der "Heiraten in Dänemark"-Leitfaden zumindest teilweise wieder online:

http://www.forum-vietnam.de/go/heiraten_in_daenemark.php

Gruß
HHFux

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