|
Autor |
Nachricht |
martinibar
Gast
Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 19
|
Verfasst am:
31.07.2006, 17:07 Aufenthaltsgenehmigung für D nach Heirat in Dänemark? |
|
Hi,
weiß jemand, ob nach einer Heirat in Dänemark Kim eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommt, ein Anrecht darauf hat. Oder muß sie wieder ausreisen um dann in VN ein Visa zur Familienzusammenführung zu stellen. Hier gehen die Meiningen auseinander. Die zuständige AB möchte ich vorerst nicht fragen.
Gruß
martinibar
|
|
|
|
hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
|
Verfasst am:
01.08.2006, 15:08 (Kein Titel) |
|
|
|
|
martinibar
Gast
Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 19
|
Verfasst am:
02.08.2006, 13:42 vielen dank für den link |
|
konnte dabei folgendes finden:
Aufenthaltsrecht nach Eheschließung in Dänemark?
Die neue Richtlinie der Ausländerbehörde Berlin
Eine Information der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein
Vor ca. zwei Jahren hatten wir darüber berichtet, dass die Ausländerbehörde Berlin den Aufenthalt für Ausländer, die mit Schengenvisum eingereist sind, nach einer Heirat in Dänemark nicht gestattete.
Nach den neuen Richtlinien der Ausländerbehörde Berlin, welche seit ca. Mitte des Jahres 2005 angewandt werden, gilt etwas anderes:
Demnach ist bei Einreise mit einem Schengenvisum in allen Anspruchsfällen, also insbesondere nach der Heirat mit einem/r Deutschen, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise zu erteilen, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Stellung des Antrages rechtmäßig war. Der Aufenthalt ist stets rechtmäßig, wenn das Schengenvisum noch gültig ist. Außerdem ist der Aufenthalt rechtmäßig, wenn die Verlängerung des Visums bzw. Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt ist und noch kein versagender Bescheid der Ausländerbehörde ergangen ist.
Das bedeutet, dass nach einer Einreise mit Schengenvisum und anschließender Heirat in Dänemark die betroffenen Ausländer nicht in ihre Heimat zurückreisen müssen, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Selbstverständlich steht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter dem Vorbehalt, dass es sich um eine schützenswerte Lebensgemeinschaft - und nicht um eine sog. Scheinehe - handelt. Beim Verdacht kann eine Anhörung der Ehegatten angeordnet werden.
|
|
|
|
HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am:
12.08.2006, 12:24 (Kein Titel) |
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|