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 Arbeitsgenehmigung

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Erasul
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Anmeldungsdatum: 03.11.2014
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BeitragVerfasst am: 03.11.2014, 01:43    Arbeitsgenehmigung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

schon eine Weile benutze ich das Forum als stiller Leser, aber nun muss ich doch mal direkt um eure Hilfe bitten.

Ich habe vor zum Januar 2015 bei einem vietnamesischen Arbeitgeber in Ho Chi Minh City zu arbeiten.

Laut dem Arbeitgeber brauchen sie von mir einige Unterlagen um eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Dazu zählen vorallem folgende Dokumente welche ich in Deutschland beschaffen muss:

- Polizeiliches Führungszeugnis
- Diplomzeugnis
- Arbeitsbescheinigung von mindestens 5 Jahren

Diese Dokumente müssen von der vietnamesischen Botschaft beglaubigt werden und dann als Kopie an den Arbeitgeber geschickt werden.

Nun habe ich mir eine Arbeitsbescheinung von meinen (noch) jetzigen Arbeitgeber in Englisch erstellen lassen, sowie das polizeiliche Führungszeugnis mit Überbeglaubigung beim Bürgeramt beantragt und bin damit zusammen mit meinen Diplomzeugnis (Original und Kopie) zur vietnamesischen Botschaft in Berlin um dort um eine Beglaubigung obiger Dokumente zu beten. Nun hat mir der Beamte von der vietnamesichen Botschaft gesagt, das er nur das Führungszeugnis beglaubigen kann, alle anderen Dokumente kann er nichts mit anfangen. Leider konnte er mir nach mehrmaligen Nachfragen auch nicht weiter erklären warum die anderen Dokumente nicht beglaubigt werden können.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist neben dem Führungszeugnis eine Beglaubigung des Diplomzeugnisses und der Arbeitsbescheinung für eine Arbeitsgenehmigung erforderlich?
2. Wenn ja wieso kann mir die Botschaft diese dann nicht Beglaubigen? Muss ich mir beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten meine Bescheinigungen in anderer Form beschaffen oder wie geht man hier korrekt vor?
3. Müssen die Dokumente im original vorliegen oder reicht auch eine Kopie? (z.b. möchte ich eigentlich kein Stempel auf meinem original Diplomzeugnis)
4. Gibt es noch weitere Dokumente und/oder Vorkehrungen die benötigt werden für eine Arbeitsgenehmigung und entsprechendem Arbeitsvisum im Anschluss?

Hoffe hier finden sich einige von euch die das ganze schon mal durchgemacht haben und mir weiterhelfen können.

Vielen Dank!

Grüße,
Erasul

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pacisso




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Anmeldungsdatum: 27.06.2012
Beiträge: 943


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BeitragVerfasst am: 03.11.2014, 02:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Deine Diplome/Zeugnisse werden von der fuer Dich zustaendigen Bezirksregierung beglaubigt.

Wenn Du eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden willst, brauchst Du dafür eine Bestätigung, dass die Urkunde echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder in bestimmten Fällen durch eine sogenannten „Apostille“ bestätigt. Legalisationen und Apostillen sind lediglich verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden.

Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwendet wird. Sollte die Erteilung einer Legalisation erforderlich sein, erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts lediglich eine sog. Vorbeglaubigung, unter Umständen muss anschließend eine sogenannte Endbeglaubigung zu erfolgen; die Aufgabe der Endbeglaubigung hat das Auswärtige Amt auf das Bundesverwaltungsamt übertragen.

Fuer weitere allgemeine Informationen zu dem Thema „Apostillen und Legalisationen“ schau mal auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de und beim Bundesverwaltungsamts www.bundesverwaltungsamt.de nach.

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der_tomtomtom




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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
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BeitragVerfasst am: 03.11.2014, 02:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
1. Ist neben dem Führungszeugnis eine Beglaubigung des Diplomzeugnisses und der Arbeitsbescheinung für eine Arbeitsgenehmigung erforderlich?

Ja du musst alles überbeglaubigen/legalisieren lassen. Erst dann kann das die Botschaft für VN legalisieren.
Die Überbeglaubigung ist sozusagen eine Beglaubigung der normalen Beglaubigung und das macht meistens das zuständige Landesamt für dein jeweiliges Dokument. (Am besten informier dich mal beim Rathaus deiner Unistadt oder bei der Uni selbst).
Ansonsten sind beim Auswärtigem Amt auch ein paar Zuständige Behörden gelistet (unter 5) http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/4738566/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_imAusland.pdf

Bevor du das legalisieren/überbeglaubigen lässt muss das Dokument schon als beglaubigte Kopie vorhanden sein. D.h. du machst folgende Schritte:

1. Normale beglaubigte Kopie deiner Dokumente machen
2. Beim zuständigen Amt nochmal überbeglaubigen lassen
3. Das ganze dann von der VN-Botschaft für Vietnam legalisieren lassen.
4. Dann alles hier in Vietnam auf vietnamesisch übersetzen lassen - natürlich auch wieder beglaubigt.

D.h. am Ende sollten auf dem Papier min. 4 Legalisations/Beglaubigungsstempel sein Winken

Beim Führungszeugnis ist das anders, denn das ist ein Bundesdokument und du hast das wahrscheinlich gleich zur Nutzung im Ausland beantragt. Deshalb kommt das dann schon überbeglaubigt und die Botschaft kann sofort legalisieren.

Sobald das Dokument von der VN-Botschaft legalisiert wurde kannst du übrigens hier in VN dann auch wieder beliebig viele beglaubigte Kopien (ban sao) erstellen lassen, denn mit der Legalisation durch die VN-Botschaft wird sozusagen ein Originaldokument erstellt.

D.h. zunächst musst du dich mal informieren, wer für deine Unterlagen zuständig ist und dann fleissig beglaubigen lassen. Viel Erfolg!

EDIT: Ich seh grad, dass pacisso schon vorher geantwortet hat. Dazu kurz eine Ergänzung:
Soweit ich weiss, ist eine Endbeglaubigung für Vietnam nicht notwendig. Auch die Apostille funktioniert meines Wissens nach nicht in Vietnam, denn die sind nicht Teil der HCCH - Daher läuft das immer über die Überbeglaubigung und dann Legalisation durch die Botschaft. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille )

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Erasul
Gast



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Anmeldungsdatum: 03.11.2014
Beiträge: 13


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BeitragVerfasst am: 27.11.2014, 22:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dank eurer Hilfe habe ich nun bereits Punkt 1-3 hinter mir. Jetzt kann es nach Vietnam gehen um dort Vorort auch Punkt 4 abzuschließen.

Vielen Dank nochmal!

Als Tipp für Leute die gerade vor ähnlichen Herausforderungen stehen:
Ihr müsst tatsächlich die Beglaubigung vom Ministerium des Bundeslandes eurer Universität erteilen lassen.

Der ganze Vorgang dauert 2-3 Wochen, je nachdem wie schnell die Post ist.

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der_tomtomtom




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Beiträge: 1429
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BeitragVerfasst am: 28.11.2014, 02:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Erasul,
danke für deinen Bericht. Und super, dass alles bei dir geklappt hat. Für die beglaubigte Übersetzung kannst du mich gerne per PN kontaktieren. Ja - ca 3-4 Wochen ist die übliche Dauer. Schneller gehts i.d.R. nicht - v.a. auch wegen dem Führungszeugnis.

Hast du jetzt eigentlich auch dein Arbeitszeugnis legalisieren lassen? Wenn ja wo? Würde mich mal interessieren, welches Amt für die Überbeglaubigung zuständig ist.

Gerade habe ich erfahren, dass irgendein MA der vietnamesischen Botschaft, die falsche Information verbreitet hat, dass sie dort nur Originalzeugnisse legalisieren.
Das ist falsch - nach nochmaligem Nachhaken, haben sie dann die überbeglaubigten Kopien legalisiert. Lasst euch also nicht euer Originalzeugnis versauen.
Beim PFZ ist das natürlich richtig - direkt das Original hinschicken.

Achtung - alle diese Docs sind hier in VN nur 6 Monate gültig (ab Austellungsdatum der beglaubigten Kopie/bzw. des PFZ - nicht ab dem Legalisationsstempel der Botschaft und bei sowas ist man in Vietnam sehr genau). Also dann möglichst schnell alles hier in VN fertigmachen.

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Erasul
Gast



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Beiträge: 13


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BeitragVerfasst am: 29.11.2014, 14:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom,

ja du hast Recht. Zeugnisse werden als Kopien legalisiert, PFZ nur als Original.

Die Arbeitsbescheinigung wird nicht weiter beglaubigt, sondern muss nur vom vorherigen Arbeitgeber unterschrieben sein.

Danke auch für den Tipp der Gültigkeit.

Ich fliege Mitte Dezember 2014 nach Vietnam. Dann ist noch ein Gesundheitscheck und ein vietnamesisches Führungszeugnis notwendig, bevor mir die Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.

Was gibt es noch zu tun?
Abmeldung? Ja/Nein? Ich würde noch etwas mit der Abmeldung warten wollen, bis ich nach den ersten Monaten wirklich sicher bin das ich längere Zeit in Vietnam bleiben werde
Krankenversicherung? Werde ich eine Anwartschaftversicherung abschließen.
Rentenversicherung?
Bankkonto, Depot? Würde ich gerne in Deutschland weiter behalten. Ist das möglich auch nachdem ich mich abmelde?


Grüße,

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der_tomtomtom




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Beiträge: 1429
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BeitragVerfasst am: 29.11.2014, 18:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,
das viet. Führungszeugnis ist nicht notwendig für die Arbeitserlaubnis. Das bekommst du sowiso erst, wenn du mind. 6 Monate hier angemeldet bist.
Der Check ja - kostet ca. 25 EUR und dauert ca. 2 Stunden oder so.

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ATD
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Beiträge: 1


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BeitragVerfasst am: 06.01.2020, 00:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebe Leute,

müssen die Dokumente ins Vietnamesische übersetzt sein oder reicht die deutsche Version?

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insektenfreund
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Anmeldungsdatum: 04.07.2014
Beiträge: 36


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BeitragVerfasst am: 03.02.2020, 17:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Dokumente müssen erst beglaubigt, dann überbeglaubigt und anschließend bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Hierzu brauchen die Dokumente noch nicht übersetzt werden. In Vietnam ist dann jedoch eine Übersetzung erforderlich. Kostet je nach Büro zwischen 60.000 und 150.000VND je Seite.
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