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 Fragen zum Ehegattennachzug

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Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig


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BeitragVerfasst am: 08.09.2004, 19:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Ämter spielen dasselbe Spiel wie anno dazumal die wilhelminischen Behörden mit dem Schuster Vogt (=dann "Hauptmann von Köpenick").
Das würde ich denen mal unter die Nase reiben.
(Wenn ich mich recht erinnere bekam er keine Papiere, weil er nicht gemeldet war und die andere Stelle verlangte Papiere zum Anmelden.)
Wie wenig sich doch in deutschen Amtsstuben geändert hat.

Gruß

Micha L

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Hung






Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Köln



BeitragVerfasst am: 12.09.2004, 08:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das tut mir leid holger6675. Ich wünsche dir viel Erfolg gegen die "dämlichen" Behörden.

Ich wollte mal fragen wie das dann eigentlich mit der Aufenthaltsgenehmigung ausschaut, wenn alles klappt, wie es klappen sollte:
Anfangs 3 Monate (zum Heiraten bei Einladung)
3 Jahre nach Heirat
Für immer nach Verlängerung


Ist das so richtig? Muss man jedes Mal wieder zur Behörde dafür? Kann die Behörde die letzte Verlängerung (für immer) auch nicht geben, obwohl die Ehe noch bestens besteht?

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hien
Administratorin



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 12.09.2004, 12:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Hung
Nach der Heirat kann es auch sein, dass die Ausländerbehörde erstmal eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr gibt, nicht immer müssen es 3 Jahre sein. Nach den 3 Jahren gibt es unbefristet, wenn man Arbeit hat und nicht vom Staat lebt. Allerdings weiss ich nicht, ob es reicht, wenn nur der Ehepartner (Dein Freund) Arbeit vorweisen kann.
Ja, Ihr müsst jedes Mal dafür zur Behörde. Wie wollt Ihr sonst die Verlängerung bekommen?
« Hung » hat folgendes geschrieben:
Kann die Behörde die letzte Verlängerung (für immer) auch nicht geben, obwohl die Ehe noch bestens besteht?

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nur, wenn die Ehe seit 3 Jahren besteht und eine Scheidung nicht in Sicht ist.
hien

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sunny123
Gast





Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 3
Wohnort: hohenecken



BeitragVerfasst am: 17.06.2006, 15:39    ehemannnachzug nach de von marokko Antworten mit ZitatNach oben

hallo an alle

ich habe nach der suche nach infos für den ehegattennachzug also familienzusammenfûrhung diese seite gefunden und hoffe ihr könnt mir helfen.

ich bin verheiratet mit einem marokkaner seit kurzer zeit
wir haben noch kein visum beantragt weil un die nötigen kenntnisen fehlen
ich bin arbeitslos und bekomme nicht viel arbeitslosengeld

wir haben in marokko geheiratet und er war niemals in deutschland

meine fragen sind :
was für papiere muss ich der ausländerbehörde geben?
ist meine arbeitslosikeit ein problem da ich keine monatliche einkünfte habe?
was sind die bedingungen?

hoffe jemand kann mir schnell antwort geben

vielen dank
sunny

_________________
verheiratet mit marokkanischer ehemann

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hawkace
Gast





Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 45



BeitragVerfasst am: 25.06.2006, 21:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo sunny du mußt ned viel machen. Es muss alles dein Ehegatte machen. Du mußt nur einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Der muss dann in der Botschaft mit anderen Papieren (meine Frau sammelt noch und die wollen immer wieder etwas...) abgegeben werden. Dann wird erst die Heirat geprüft und so weiter und so fort....
Weitere Infos neben diesem Forum gibts auf www.info4alien.de

Hoffe das klappt bei dir....

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