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 Sonderzeichen im (Kinder-)Ausweis

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ulliliz




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Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 26
Wohnort: Taunus


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BeitragVerfasst am: 19.02.2004, 09:16    Sonderzeichen im (Kinder-)Ausweis Antworten mit ZitatNach oben

hallo forumler,

nachdem jetzt endlich die komplette namensänderung für unseren adoptivsohn anerkannt wurde, möchte ich einen neuen kinderausweis für ihn beantragen. unser sohn heisst 'trung dung' mit einer tilde auf dem 'u' in 'dung'. die tilde steht auch in der namensurkunde, die wir von der hiesigen behörde erhalten haben. im langenscheidt wörterbuch steht als übersetzung für 'trung dung' MIT tilde :'treu und mutig' bzw. 'ergeben und kühn', als übersetzung OHNE tilde steht dort 'mittelmäßig'. natürlich wollen wir, dass unser kleiner auch im kinderausweis ein 'treu und mutig' ist! deshalb meine frage: welche erfahrungen habt ihr gemacht, wenn es darum geht, in deutschen nicht gebräuchliche sonderzeichen in den (kinder-)ausweis zu übernehmen? gibt es vielleicht eine rechtsgrundlage, die es mir ermöglicht, die tilde sogar zu fordern?

vielen dank für eure hilfe,
grüße, ulli Smilie

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cbt






Anmeldungsdatum: 11.11.2003
Beiträge: 8



BeitragVerfasst am: 28.02.2004, 12:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine rechtliche Grundlage für die Nameneintragung mit Sonderzeichen im Kinderausweis kann ich Dir nicht nennen.

Dennoch kann ich Dir nur von solchem Vorhaben abraten. Ansonsten könnte Dein Sohn später Probleme mit der deutschen Behörde bekommen. Du solttest nicht vergessen, dass Dein Sohn ein anderes Aussehen als ein Europär besitzt und das genügt manchmal schon für einen deutschen Beamter, die Indentität Deines Sohnes von A-Z in Frage zu stellen. Wenn bei der Überprüfung der Dokumente eine nicht Übereinstimmung der Eintragung wie Dung mit Tilde und Dung ohne Tilde aufträte, könnte ein Verfahren wie Heirat oder die Beurkundung der Geburt Deiner zukünftigen Enkelkinder lange hinauziehen. Das kostet Geld und viel Nerven. Diese Erfahrung habe ich leider persönlich mit erleben müsen !!!

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ulliliz




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Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 26
Wohnort: Taunus


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BeitragVerfasst am: 28.02.2004, 17:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo cbt,

ich gebe zu, an diese konsequenzen habe ich nicht gedacht. ABER... schließlich ist dies der name, den trungs mutter ihm gegeben hat. es ist letztlich das einzige, was er aus vietnam für sein zukünftiges leben mitbekommen hat. ich würde mich ehrlich gesagt ziemlich mies fühlen, wenn ich ihm das nehmen würde. außerdem hat das schicksal in gewisser hinsicht schon zugeschlagen: die urkunde zur namensänderung hat die tilde (handschriftlich ergänzt) und im antrag auf beurkundung der geburt beim standesamt 1 in berlin wurde die tilde von unserem standesbeamten vor drei tagen ausdrücklich mit hinweis auf die unterschiedliche bedeutung beantragt. ich sehe das große problem tatsächlich beim kinderausweis (reisepass sei kein problem, die behörde hätte alle sonderzeichen im computer), der ja von unserem örtlichen bürgerbüro ausgestellt wird.

nach deiner mail hoffe ich jetzt einfach, dass die von dir geschilderten probleme in 20 jahren keine wirklichen mehr sind. und sie lehrt mich, ganz besonders darauf aufzupassen, dass alle behörden die schreibweise einheitlich übernehmen. da ich in meinem ganzen leben nur sehr selten auch meinen 2. vornamen angeben musste, hoffe ich immer noch, dass sich der aufwand in grenzen hält.

grüße, ulli

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HHFux
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 29.02.2004, 09:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nach meiner Kenntnis werden vietnamesische Sonderzeichen in deutschen Ausweispapieren generell nicht wiedergegeben. (Ich habe jedenfalls noch keinen deutschen Ausweis gesehen, in dem vietnamesische Sonderzeichen abgedruckt gewesen wären.)

Interessant: Sowohl in unserer (deutschen) Heiratsurkunde als auch in der Einbürgerungsurkunde meiner Frau sind die Sonderzeichen korrekt eingetragen. In den Ausweispapieren fehlen sie hingegen gänzlich - was aber im Grunde egal ist. Die Ausweispapiere folgen ja standesamtlichen Dokumenten und nicht umgekehrt.

Die Bedenken von cbt teile ich daher nicht. Allerdings sollte man m.E. schon auf korrekte Wiedergabe der Sonderzeichen in allen standesamtlichen Dokumenten bestehen.

Gruß
HHFux

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bunzel
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1



BeitragVerfasst am: 03.03.2006, 02:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich würde unbedingt davon abraten. Bei der Ausstellung des Personalausweises meines Mann im Rahmen seiner Einbürgerung versuchte die zuständige Bearbeiterin krampfhaft anhand einer ASCII-Tabelle die entsprechenden Zeichen zu finden und fabrizierte nur Müll. Jetzt ist sein Name für Vietnamesen schwerer zu verstehen als ohne Zeichen, da wirklich kein Namensteil davon verschont blieb und nicht einer der vietnamesischen Schreibweise entspricht (z.B. Nghĩa -> Nghi^a). Seine Bemerkung, dass es besser wäre die Zeichen wegzulassen, blieb ungehört - es wurde sich darauf berufen, dass es ihre Pflicht sei, so nah am Original wie möglich zu bleiben.

Gibt es hier andere Vietnamesen, denen es ähnlich ging?

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