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 Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltbescheinigung ?

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netazy
Gast





Anmeldungsdatum: 23.02.2006
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BeitragVerfasst am: 23.02.2006, 10:46    Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltbescheinigung ? Antworten mit ZitatNach oben

Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltbescheinigung, Eidesstaatliche Erklaerung?


Hallo!

Zuerst bedanke mich an allen netten Leuten in diesem Forum. Es gibt sehr vielen Infos hier zum Lesen.
Kurz zu meinem Problem: Ich bin Vietnamese, habe einen deutschen Pass, seit 22 in DE.Ich lebe aber seit 2 Jahren VN (mit normalen Tourist-Visa). Ich will nun hier in VN verheiraten und meine Frau nach DE bringen.

-Vom deutschen Konsulaten in SG wurde ich heute informiert, dass ich zuerst eine Ehefähigkeitszeugnis brauche. Eine Aufenthaltbescheinigung mit dem Familienstand als ledig akzeptiert, bzw. anerkennt der Konsulat nicht mehr. (Die Aufenthaltbescheinigung habe via per email von der Stadtverwaltung bekommen. Die Beamtin da war super nett!)

Mein Problem: um ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, muss ich wieder nach DE zurueckfliegt und vororts bei Standesamt sein. Es ist nicht nur die Frage der Zeit und Kosten(Flugticket), sondern auch die Machbarkeit. Wegen dem Ehefähigkeitszeugnis werde das Standesamt bestimmt nach dem Gehaltbescheinigung verlangt. Beruflich bin ich Software-Entwickler, arbeitet als Freiberufler. Einen festen monatlichen Gehalt habe ich zur Zeit nicht. Die letzte Rechnung an meinen Kunden war auch schon 3 Jahr alt! Dh. auch nicht, dass ich mittellos bin. Ich habe keine Mios in dem Konto, aber fuer denn Fall, dass ich jetzt meine Frau zurueck nach DE bringt, habe ich genug Geld bestimmt fuer 3 Jahr ohne Beschaeftigung zu ueberleben.

Meine Situation: ich kann immer noch nicht entscheiden, ob ich hier in VN (seit 2 Jahr) weiter bleibe oder zurueck nach DE(das worst case). Eine rechtliche Heirat moechte ich aber nun. Eine Ehezusammenfuehrung habe ich momentan gar nicht vor. Denn schliesslich "ueberlebe" ich nicht schlecht hier in VN.

Ich habe herumgehoert, fuer eine Heirat in VN ist ein Ehefähigkeitszeugnis nicht unbedingt noetig. Es genug sogar, eine vom Konsulat abgstempelte "Eidesstaatliche Erklaerung", dass man LEDIG ist.

Die Frage: Hat jemand so eine "Eidesstaatliche Erklaerung" gemacht? Ist es moeglich?

Guter Anwalt: Frage an andychau, Claudio. Ich will auch einen Anwalt arrangieren, weiss aber nicht, welchen? Wenn es geht, bitte gebt mir die Adresse einen guten Anwalt in VN oder auch in DE.

Ich danke im vorraus auch an allen, wenn ihr mir einen Rat geben

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.02.2006, 13:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

was für Papiere du für deine Hochzeit tatsächlich brauchst, kann dir nur das Standesamt sagen, wo ihr heiratet.
Zum Ehefähigkeitsverfahren kannst du beim Standesamt 1 Berlin (Auslandsstandesamt) nachlesen.
Wenn du nicht nach Deutschland kommen kannst, müsstest du in D einen Anwalt beauftragen, der diese Papiere für dich besorgt und beglaubigen lässt.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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netazy
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BeitragVerfasst am: 24.02.2006, 06:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo garfield2008!

Vielen danke fuer das Links! Die Besorgung eine Ehefaehigkeitszeugnis ist wirklich aufwendig..
Ich weiss nicht, und fragte mich, ob es vielleicht anderen Wege gaebe, einfacher in Vietnam zu heiraten:

Ich habe im Net research, und dies heraus gefunden:
Auf der Homepage von Deutschen Botschaft in Hanoi gibt es dieses:
http://www.hanoi.diplo.de/de/04/Dienstleistung__der__Konsularabteilung/Eheschliessung.html
...
a) Heiratsantrag (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten)
Die Verlobten müssen nachweisen, daß sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner kann dies bzw. durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung tun. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen müssen deutsche Staatsangehörige kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
....

Also, ich war gestern da bei dem Konsulat in SG mit einer gueltigeMeldebescheinigung. Ich wollte eine Legalisation meiner Medebescheinigung. Der Beamte da sagt mir, dass die Botschaft solche Bescheinigung nich mehr anerkennen. Die Botschaft akzeptiert, legalisiert nur noch die Ehefaehigkeitzeugnis und sagt weiter, ich kann aber die Meldbescheinigung bei der viet. Botschaft in Berlin legalisiert. Also es sieht aus, ich muss zurueck nach DE fliegen, entweder die Ehefaehigkeitszeugnis bei Standesamt besorgen, oder nach Berlin, um die Meldebescheinigung zu legalisieren.

Heute nach studenlang in Net, habe ich den obigen Abschnitt gefunden. Das Zauberwort heisst: eidesstattlichen Versicherung. Ich bin nicht ganz sicher, aber wie ich den Satz da verstehe, dh, mann kann durchaus ohne Ehefaehigkeitszeugnis, ohne Meldbescheinigung (mit der Bemerkung ueber Familienstand als ledig) hier in Vietnam heiraten.
Man mache einfach eine eidesstattliche Versicherung/Erklaerung, uebernimmt mit allen Verantwortung, dass man zum Heiraten noch ledig ist.

Ich fragen an allen: Hat jemand so eine eidesstattlichen Versicherung bei dem deutschen Konsulaten in SG schon gemacht? Kann man eine eidesstattliche Versicherung bei Botschaft, Konsulat machen? Kann man so was von Botschaft verlangen, dass sie meine eidesstattliche Versicherung anerkennt?


Ich denke, ich versuche es naechste Woche mit der eidesstattlichen Versicherung und hoffe sehr, dass es klappt.

Ich werde dann weiter darueber berichten

nice weekend!!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 24.02.2006, 08:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

die Legalisation deutscher Papiere führt die VN Botschaft in Berlin oder das VN Konsulat in Bonn durch. Dazu müssen die Papiere beglaubigt und je nach Bundesland auch Überbeglaubigt werden.
Eine eidesstattliche Versicherung gibt man in Deutschland vor einem Notar oder einer anderen zu Urkundenhandlungen befugten Personen ab. Wie man das in VN macht, entzieht sich meiner Kenntniss.

mfg
Thomas Böttcher

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netazy
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
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BeitragVerfasst am: 24.02.2006, 11:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Thomas,

Mein Wissen ist auch genau so. Bei Notar oder Landesgericht kann man ein Eid machen.
Die Frage ist: ob es man auch bei Botschaft oder Konsulat machen kann?
In zwischen weiss ich, von "Dich vụ", also von Leute, die etwa wie Schwarzmarkt-Haendler arbeitet, die das Papierkram fuer dich gegen Honorar erledigt, dass man so was bei Konsulat machen kann. Eine Muster-Kopie habe ich sogar.

Ich werde am Montag dorthin gehen. Ich bin nur so unsicher, denn ich weiss nicht, ob eine Eidstattliche Versicherung zu den Aufgaben, Services, die Pflicht von deutscher Botschaft hier in Ausland ist oder nicht.
Steht es irgendwo etwa: was die Botschaft fuer dich machen kann, was nicht was kann?

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