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 Kein Touristen Visum durch die Botschaft in Hanoi - Willkür

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kjl
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BeitragVerfasst am: 14.01.2006, 18:45    Kein Touristen Visum durch die Botschaft in Hanoi - Willkür Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ,
meiner vietnamesischen Freundin wird das Touristen Visum für einen neuerlichen Urlaub hier verweigert , natürlich ohne Begründung (...nach § 77 Abs.2 des Aufenth.G.. und der internationalen Gepflogenheiten ??!!), obwohl sie vor einem halben Jahr hier schon einmal mit mir Urlaub gemacht hat , und damals das Visum ohne Probleme erhalten hatte .
Und die Voraussetzungen sich in keiner Hinsicht in irgendeiner Form geändert haben , und alle dafür erforderlichen Unterlagen , wie Verpflichtungserklärung meinerseits , Krankenversicherung für Sie , beglaubigte Passkopie , offiezielleEinladung etc.) korrekt eingereicht wurden (wie beim ersten mal).
Wer hat diesen willkürlichen Vorgang seitens der Botschaft ebenfalls erlebt , und kann hier die Hilfe eines Rechtsanwaltes hilfreich sein ?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 10:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

gegen Nichterteilung eines Visums kann nur der Antragsteller selbst bei der Botschaft remonstrieren.
§77 Aufenthaltsgesetz gilt für Aufenthaltstitel, die in Deutschland ausgestellt werden. Die Botschaft braucht bei einer Ablehnung definitiv keine Gründe angeben.
Im Rahmen der Remonstration bekommt er die Gründe mitgeteilt, die zur Visumsverweigerung führten.
Danach gibt es zwei Möglichkeiten, entweder wird das Visum erteilt, oder der Antragsteller behebt die Ursachen der Nichterteilung und beantragt neu.
Ich vermute mal, das die Botschaft als Ablehnungsgrund angibt, das sie keine Rückkehrbereitschaft sieht. Die Botschaft vom Gegenteil zu überzeugen ist gerade bei jungen, unverheirateten, kinderlosen , nach unseren Maßstäben mittellosen Frauen sehr schwierig.

Bitte beachtet, es gibt in keinem Land dieser Erde keinen Anspruch auf Besuchsvisa oder Touristenvisa.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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kjl
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BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 12:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hai ,
danke für die schnelle Antwort , der ich also entnehmen muss , daß eine Einschaltung eines Rechtsanwaltes meinerseits von hier aus keinen Sinn macht . Die besagte Rückkehrbereitschaft ist aber bereits doch dadurch dokumentiert und untermauert , daß ich mich durch meine Verpflichtungserklärung der Bundesrepublik gegenüber regreßpflichtig mache , für den Fall , daß die eingeladene Person z.B. nicht nach Vietnam zurückkehren will ( Kosten für Abschiebung , oder Aufenthaltskosten hier etc.etc.) .d.h.daß all die dann entstehenden Kosten von mir seitens der Bundesrepublik eingefordert werden können.
Ich will , bevor ich weitere Schritte einleiten werde , die Botschaft selbst anrufen und versuchen , eine gütige Einigung herzustellen.
Heißt der eingelegte Widerspruch bei der Botschaft wirklich " remonstrieren " ? Ich müßte dann meiner vietnamesischen Freundin je diesen Begriff und die Möglichkeit dazu auf englisch mitteilen (wo es diesen Begriff "remonstrieren" ja nicht gibt).
Wäre toll , wenn ,Du mir noch einmal so prompt antworten könntest.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 12:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« kjl » hat folgendes geschrieben:
Die besagte Rückkehrbereitschaft ist aber bereits doch dadurch dokumentiert und untermauert , das ich mich durch meine Verpflichtungserklärung der Bundesrepublik gegenüber regreßpflichtig mache , für den Fall , daß die eingeladene Person z.B. nicht nach Vietnam zurückkehren will


die VE hat nix mit der Rückkehrbereitschaft zu tun, sie ist eher eine Haftpflichtversicherung für den Schadensfall.
Mehr Infos zu dem Thema gibt es im Forum von info4alien.
Die dänische Variante zum Nachweis der Rückkehrbereitschaft (Sicherheitsleistung 20000€, Rückzahlung bei Rückkehr) wird leider meines Wissens nach von Deutschland nicht betrieben.

mfg
Thomas Böttcher

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