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pham.trang
Gast



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Anmeldungsdatum: 10.11.2013
Beiträge: 1
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vietnam.gif

BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 12:34    Hallo zusammen Antworten mit ZitatNach oben

Guten Tag allerseits,
Ich bin neu hier und vietnamesin.Ich habe zwar eine Frage und hoffe von Euch mir kleinigkeit helfen könnte.Meine Frage geht um Steuerrückerstattung von Finanzsamt.
Mein Mann und ich, haben wir uns in VN kennengelernt ,verliebt und verheiratet(Er war damals als Gastarbeiter bei unsere Firma in VN).Nach seinem Familiesführung-Antrag bei der Deutsche behörde,9 Monat später dürfte ich nach BRD eingereist,das war 2001.Nach 10jahre sind wir geschieden und Kinderlos.Seit 2011 habe Steuernr.1 und habe eine Fest Arbeitsvertrag seit 10.2011.Für das Jahr 2012 habe nicht die Einkommensteuererklärung gemacht weil habe zwar keine Ahnung von.Jetzt blicke ich mal zurück also das 2013 fast vorbei aber werde ich am 2014 für das Jahr 2013 Einkommensteuererklärung machen.
Ich möchte am kommende Monat nach VN in 6 Wochen verbringen.Meine Frage: Wie viel € darf ich meine Eltern(beide ca.70 Jahr alt/Rente) als bedürftig unterhalten damit ich später bei der Finanzsamt Steuerrückerstattung gelten machen kann.Ich verdiene ca.1900€ Brutto/1350€ Netto.Firma ist 20Km entfernt,fahre jeden Tag mit mein Wagen zum Arbeit.Kann ich Kassenbon von Kaufhäuser wie Karstadt/H&M vorlegen statt Arbeitskleidung?
Danke für Euer Antwort und wünsche Euch noch schönen Sonntag.
Liebe Grüsse
Thu Trang,Pham

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Niko
Gast










BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 15:17    Re: Hallo zusammen Antworten mit ZitatNach oben

« pham.trang » hat folgendes geschrieben:
Wie viel € darf ich meine Eltern(beide ca.70 Jahr alt/Rente) als bedürftig unterhalten damit ich später bei der Finanzsamt Steuerrückerstattung gelten machen kann.


Gar nichts. Es gibt mit Vietnam keine Sozialhilfeabkommen. Die Hilfe muss also von deinem Nettogehalt kommen. Steuerlich kannst du hier keinen einzigen Cent ansetzten.

Niko

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Humanitaet
Gast



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Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2011
Beiträge: 346
Wohnort: Mannheim


germany.gif

BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 15:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Gib deinen Eltern so viel wie du möchtest.

Du muss aber nachweisen, dass
- das Geld legal ist, z.B. Kontoauszug.
- du tatsächlich in VN bist und das Geld deinen Eltern ausgehändigt hast. Z.B. Dein Flugticket, Ein- und Ausreisestempel in deinem Reisepass

Deine Eltern mus dir bescheinigen, dass sie das Geld als Finanzielle Unterstützung an Bedürftige bekommen haben. Diese Bestätigung muss vom Volkskomitee des Unterbezirks, wo deine Eltern leben, beglaubigt werden.

Nur so wird das Finanzamt als glaubhaft anerkennen

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Niko
Gast










BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 15:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Humanitaet,

das was du sagst ist leider falsch. Ich bringe jedes Jahr ueber 10.000 EUR fuer die Schule meines Sohnes nach Vietnam, deklariere das auch bei der Ausreise am Zoll anhand meiner Kontoauszuege. Ich bekomme auch eine halbjaehrliche Rechnung der Schule. Trotzdem kann ich absolut nichts in Deutschland steuerlich geltend machen. Innderhalb der EU waere das kein Problem, auch mit den USA und Kanada gibt es entsprechende Abkommen aber nicht mit Vietnam.

Niko

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Toni B.
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 469
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BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 18:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Humanitaet,
@ Thu Trang

Niko hat Recht, vergißt das!

VG Toni B.

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Dani
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Anmeldungsdatum: 09.01.2013
Beiträge: 12
Wohnort: Bremerland


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BeitragVerfasst am: 10.11.2013, 22:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke Euch für die schnelle Antwort.
Liebe Grüsse
Thu Trang,Pham

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Catinat
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BeitragVerfasst am: 11.11.2013, 07:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe einige Jahre lang die Tochter meiner Frau in Vietnam mit regelmaessigen kleinen Geldzuwendungen von meinem deutschen Konto aus unterstuetzt.

Meine Steuerberaterin in Deutschland wies mich an :
- meinen jeweiligen Kontoauszug dazu;
- aus Vietnam die schriftliche Bestaetigung des Erhalts durch die Tochter;
- Einhaltung der Regel „regelmaessige Zuwendung in etwa gleicher Hoehe“ – etwa Viertelfahresabstaende.

- und nun das Wichtigste : eine schriftliche Aussage der Tochter in Vietnam , dass sie kein eigenes Einkommen hat, ein Kind , und Miete zahlen muss zur Vorlage beim Volkskommitee ihres Bezirks.

Dafuer bekommt sie von dort ein Schreiben mit etlichen Stempeln, dass sie „beduerftig“ ist.

Beides brauche ich in Deutschland. Ihr Antragsschreiben und die Bestaetigung des Volkskommitees.
Und dazu die Uebersetzungen der Schreiben ins Deutsche.

Es reicht aus, wenn diese Nachweise der Beduerftigkeit alle zwei Jahre neu angefertigt und dem Finanzamt in Deutschland vorgelegt werden, falls die Beduerftigkeit durch das Finanzamt schon einmal akzeptiert worden ist.
Das sind igs. 6 Schriftstuecke bzw. Nachweise.

Es gibt – je nach Land – vom Finanzamt eine andere Berechnungsweise der Hoehe der Zuwendungen. Das aendert sich staendig.

Es gibt grundsaetzlich einen auf die Jahreseinkommens-/Lohnsteuererklaerung eingearbeiteten Pauschbetrag in bestimmter Hoehe fuer den Einkommens-/Lohnsteuersteuerpflichtigen auf derartige Unterstuetzung. Wenn der nicht erreicht wird, wird die Jahressumme der nachweisbaren geschickten Unterstuetzungsbetraege nicht steuermindernd auf die Erklaerung angerechnet. Man kann sich dann die ganze Prozedur sparen. Nur das, was ueber den Pauschbetrag hinausgeht und den Massgaben wie „regelmaessig“ entspricht, kann bei der Steuerrueckerstattung als eingearbeitet in den Bereich „steuermindernd“ erwartet werden.

Fazit also : wer keinen Steuerberater hat (Lohnsteuervereine sind billig und meistens das Geld wert) frage im Finanzamt nach. Die Beamten sind verpflichtet, zu solchen Sachen allgemeine Auskuenfte zu erteilen. Eine eigene Steuernummer ist Voraussetzung.

Ich habe dann, als die Beduerftigkeit der Tochter nicht mehr bestand, dieses dem Finanzamt mitgeteilt.

Gruesse, Catinat

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