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redtomato
Gast
Anmeldungsdatum: 28.01.2011
Beiträge: 22
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Verfasst am:
20.05.2013, 17:52 ERASMUS in Frankreich mit VN-Pass |
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Hallo,
wie der Titel schon verrät, werde ich von September 2013 bis Januar 2014 im Rahmen des ERASMUS Programms ein Auslandssemester in Frankreich verbringen. Da ich leider noch die vietnamesische Staatsbürgerschaft habe, muss ich jetzt wahrscheinlich ein Visum beantragen. Hier in Deutschland habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich habe mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht und gelesen, dass wenn ich nur 3 Monate in Frankreich bleiben werde, gar kein Visum brauche, für 5 Monate allerdings dann schon. Da ich das Auslandssemester Pflichtbestandteil meines Studiums ist, wollte ich jetzt fragen, ob jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen bzgl. Visum gemacht hat, und ob jemand sogar abgelehnt wurde.
Danke!
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salome2
Gast
Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 13
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Verfasst am:
21.05.2013, 05:41 ERASMUS in Frankreich mit VN-Pass |
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Ich glaube Du kannst nach 3 Monate Ausreisen und wieder Einreisen. Es wird reichen oder?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
21.05.2013, 06:18 (Kein Titel) |
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Zitat:
Ich glaube Du kannst nach 3 Monate Ausreisen und wieder Einreisen. Es wird reichen oder?
wenn es ihm reicht erst nach weiteren 3 Monaten wieder einzureisen
Mit einem Aufenthaltstitel kann man für 90 Tage innerhalb eines 180 Tage langen Zeitraums zu Besuchszwecken in ein anderes Schengenland reisen. Für andere Reisezwecke wäre ein Visum notwendig.
@redtomato,
einfach an das französiche Generalkonsulat in Frankfurt wenden, die sind dafür zuständig.
http://www.ambafrance-de.org/Visa-fur-Frankreich,8906
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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redtomato
Gast
Anmeldungsdatum: 28.01.2011
Beiträge: 22
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Verfasst am:
15.06.2013, 13:48 (Kein Titel) |
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Danke für eure Antworten. Ich hab noch ein paar Fragen an euch:
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Um zu wissen, ob Sie ein Visum brauchen
Ausländer, die sich legal in der Bundesrepublik befinden und einer der folgenden Aufenthaltstitel besitzen :
Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaates
sowie ein gültiges Reisedokument,
können sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr ohne Visum in Frankreich (ausschliesslich der Überseegebiete s.g. DOM/TOM) oder in einem anderen Schengener Vertragsstaat, aufhalten.
Quelle: http://www.ambafrance-de.org/Visa-fur-Frankreich,8906
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Sprich, wie ihr schon gesagt habt, dass ich ein Visum brauche, wenn ich länger als 90 Tage in Frankreich bleiben will. Ich habe aber eine Niederlassungserlaubnis. Dieser Aufenthaltstitel ist ja oben nicht explizit erwähnt. Ich habe dem französischen Generalkonsulat jetzt auch eine E-Mail geschrieben und gefragt, ob ich mit einer Niederlassungserlaubnis ein Visum brauche. Dier Antwort war nicht ja oder nein, sondern:
"Sehr geehrte Frl XXXX,
Bitte einen Visatermin vereinbaren bevor Sie ihre Unterlagen persönlich in Frankfurt abgeben
Das Visaverfahren wird ein paar Tage dauern
mit freundliche Grüssen"
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Ich hab so gehofft, dass ich kein Visum brauche, weil ich ja eine Niederlassungserlaubnis habe und keinen der obig genannten Aufenthaltstitel.
Im Anhang habe ich noch ein Dokument bekommen, in dem steht, welche Unterlagen ich für den Visumantrag brauche. Und da ist der Haken: Ich brauche einen Nachweis zur Finanzierung des Studienaufenthaltes. Mindestens 6150€ ("Bankbescheinigung durch ein im Ausland ansässiges Geldinstitut ausgestellt, die bestätigt, dass die Geldsumme auf ein französisches Bankkonto, schon oder später überwiesen wird"). Soviel Geld habe ich leider nicht . 5000€ würde ich gerade noch zusammenbekommen, wenn ich mein Sparbuch auflöse. Und wie soll ich von Deutschland aus ein französisches Bankkonto eröffnen? Ich bekomme hier den Bafög-Höchssatz. Für mein Auslandssemester muss ich es extra beantragen. Allerdings dauert die Bearbeitungszeit ewig (6 Monate). Das heißt ich bekomme das Geld wahrscheinlich erst wenn ich in Frankreich bin. Das Visum sollte ich aber schon vorher haben (wenn ich wirklich eins brauche)! Ich weiß gar nicht, ob ein Bafög-Nachweis auch als Finanzierungsnachweis gilt. Zum einen hab ich Angst, dass ich abgelehnt werden und kein Visum bekomme, weil sie denken, dass ich nur Bafög bekomme und sonst kein Geld habe, zum anderen bekomme ich den Bafög Bescheid wahrscheinlich erst kurz bevor/während ich in Frankreich bin.
Meine Mutter kann mir finanziell leider nicht helfen, auch wenn sie möchte....und mein Vater gibt mir sicher kein Geld. Er hat schon verhindert, dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft annehme. Denn wenn ich die hätte (wie alle anderen hier geborenen Vietnamesen in meinem Alter auch), hätte ich zurzeit ein großes Problem weniger, und könnte mich auf mein Auslandssemester freuen.
Deswegen hoffe ich, dass ich kein Visum brauche . Die Niederlassungserlaubnis steht ja nicht explizit da...
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
15.06.2013, 14:17 (Kein Titel) |
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Die Niederlassungserlaubniss ist eine Aufenthalterlaubniss die keine Befristung hat. Deshalb gilt visatechnich das gleiche.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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redtomato
Gast
Anmeldungsdatum: 28.01.2011
Beiträge: 22
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Verfasst am:
18.06.2013, 10:57 (Kein Titel) |
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Ich hab mich informiert . Mein jetziger Bafögnachweis sowie der Antrag auf Auslandsbafög reichen als Finanzierungsnachweis aus. Juhu!
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