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brocken
Gast
Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26
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Verfasst am:
11.01.2013, 15:51 Ausbürgerung während Auslandsaufenthaltes! |
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Hallo liebe Leute,
momentan befinde ich mich in Vietnam und mache hier meinen Freiwilligendienst seit August 2012 und gedenke hier bis August 2013 zu bleiben.
Im Moment bin ich noch im Besitz der vietnamesichen Staatsbürgerschaft und ich wusste vorher von der 6-Monate-Regelung, die besagt, dass wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland mit einer nicht-deutschen-Staatsbürgerschaft aufhält keine Einreise nach Deutschland mehr gestattet wird. Darum habe ich mich gekümmert und habe der Auslandsbehörde Bescheid gegeben, dass ich mal länger weg bin.
Allerdings habe ich mich vor meiner Ausreise nach Vietnam um meine Einbürgerung für die deutsche Staatsbürgerschaft gekümmert. Die Zusicherung habe ich bereits erhalten, die ich allerdings erst "einlösen" kann, nachdem ich die vietnamesische Staatsbürgerschaft aufgegeben habe.
Nun mitten während meines Freiwilligendienstes, wo ich mich immer noch in Vietnam aufhalte kommt bei mir in Deutschland ein Brief von der vietnamesischen Botschaft, der folgendermaßen aussieht:
Bitte lest euch das durch...
Der fettgedruckte Satz: "Về pháp lý, kể từ ngày ký Quyết định Ông/Bà không còn có quốc tịch Việt Nam. Vì vậy, kính đề nghị Ông/Bà cần đến ngay Đại sứ quán để làm thủ tục nhận Giấy chứng nhận thôi quốc tịch Việt Nam"
Muss ich mein Freiwilligendienst abbrechen und SOFORT in den Flieger einsteigen? Bin ich jetzt staatenlos? Wurde mein Reisepass aus der Datenbank gelöscht? das bedeutet, dass wenn ich mit meinem Reisepass am vietnamesischen Flughafen aufkreuze, die Reisepass-Nummer eingegeben wird und die Person hinterm Flughafenschalter
Ich mache mir mehr als Sorgen. Ich will hier bleiben.
Ich habe Angst nicht mehr nach Deutschland kommen zu können...
Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde, wurde in Deutschland geboren und habe
Nebenbei bemerkt: Wie sieht es mit einer Unterschrift aus?
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
11.01.2013, 23:37 (Kein Titel) |
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Hallo brocken,
mach Dir mal keine Sorgen. So lange die Entlassungsurkunde noch nicht ausgestellt ist, hast Du die vietnamesische Staatsangehörigkeit noch.
In Deinem zitierten Satz steht doch, dass Du ab dem Tag, an dem dieses "Quyết định" ausgestellt wird, nicht mehr die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt.
In dem Schreiben steht aber auch (hinter Punkt 3.), dass dieses "Quyết định" erst ausgestellt wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Es gibt keine wirkliche Frist für die Einreichung der Unterlagen. Du könntest also bis nach August 2013 warten. Du solltest nur darauf achten, dass Deine Einbürgerungszusicherung noch Gültigkeit hat. Ansonsten schon mal verlängern lassen.
Sollte jemand anderer Meinung sein, bitte posten!
Viele Grüße,
hien
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brocken
Gast
Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26
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Verfasst am:
14.01.2013, 09:33 (Kein Titel) |
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Vielen Dank. Deine Antwort erleichtert mich schon um ein Vielfaches =)
Gibt es dennoch sonst noch andere Personen in diesem Kreis, die hiervon Ahnung haben? >.<
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brocken
Gast
Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26
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Verfasst am:
14.01.2013, 14:52 (Kein Titel) |
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Hallo! Ich habe mich gerade beim Generalkonsultat Vietnam in Frankfurt erkundigt mit der Frage, was passiert, wenn man genau bei Erhalt dieses Schreibens sich im Ausland befindet und der Sachbearbeiter am Telefon meinte zu mir ich müsste so wie's im Schreiben steht sofort wieder nach Deutschland? Er meinte sofort...und dann noch dass niemand für mich die Verantwortung übernimmt, wenn ich mich weiterhin hier im Ausland aufhalte. Ich habe versucht das weiter mit ihm auszudiskutieren, aber er hat dann plötzlich einfach nur aufgelegt und wollte mir weitere Infos verweigern...
Was soll ich machen? Ich mache mir Sorgen...
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.01.2013, 16:18 (Kein Titel) |
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Wenn er meint sofort hat er höchswahrscheinlich eine Entlassungaurkunde für dich. Die solltest du dann schnellstens abholen. Mit er Entlassung bist du übrigens in VN visapflichtig.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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brocken
Gast
Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26
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Verfasst am:
15.01.2013, 02:02 (Kein Titel) |
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Zitat:
Wenn er meint sofort hat er höchswahrscheinlich eine Entlassungaurkunde für dich. Die solltest du dann schnellstens abholen. Mit er Entlassung bist du übrigens in VN visapflichtig.
Hallo. Danke für deine Antwort. Eine Rückreise ist allerdings für mich ausgeschlossen. Ich stehe im Vertrag bis Oktober und muss in Vietnam bleiben.
Das kann doch nicht wahr sein!
Bevor ich meine Ausbürgerung beantragt habe, habe ich mich schon hier und da erkundigt, ob das ein Problem wäre, wenn ich mich zu diesem Zeitpunkt noch in Vietnam aufhalte und alle meinten damals noch einstimmig nein. Sogar die vietnamesische Botschaft - und jetzt kommt sowas, wo ich verschiedene Meinungen hierzu habe...
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
16.01.2013, 14:51 (Kein Titel) |
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Hi,
wenn eh vorher fest stand, dass Du nicht zurückreisen kannst und Du dich vorher bereits bei der vietnamesischen Botschaft erkundigt hast, dann verstehe ich, warum Du die Botschaft nochmal angerufen hast?! Es war doch klar, dass der Mitarbeiter sagt, dass Du sofort zurückkommen musst...
Es ist anscheinend so, dass Du tatsächlich Deine vietnamesische Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzt. Du besitzt aber noch keinen Nachweis dafür. Den Nachweis bekommst Du erst, wenn Du die Unterlagen eingereicht hast.
Aktuell hast Du also keine Staatsangehörigkeit. Wenn in Vietnam irgendetwas passieren sollte, wo Du Hilfe von Vietnam oder Deutschland bräuchtest, würde sich keiner zuständig fühlen. Das ist gerade das Risiko, was Du eingehst, wenn Du nicht zurückreist.
Ich glaube nicht, dass allen Behörden mitgeteilt wurde, dass Dein Pass nicht mehr gültig ist, denn sonst hättest Du ja jetzt schon bei der Ausreise ein Problem. Und angenommen, Du hast diese Mitteilung der Botschaft nicht erhalten? Dann würdest Du dich ja jetzt auch sorglos in Vietnam aufhalten. Und sollte bei der Ausreise irgendwas sein, hättest Du dich immer noch darauf beziehen können, dass Du keinen Nachweis hast, dass Du die vietnamesische Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzt.
Was mir noch als Möglichkeit einfällt, ist, dass Du bei Deiner Einbürgerungsbehörde mal nachfragst, ob Du unbedingt persönlich erscheinen musst, um die Einbürgerungsurkunde zu bekommen. Wenn nicht, dann kannst Du ja die Unterlagen bei der vietnamesischen Botschaft (inkl. Pass) einreichen, die Ausbürgerungsurkunde bei der Einbürgerungsbehörde einreichen und dann dir einen Pass bei der deutschen Botschaft in Vietnam ausstellen lassen. Anschließend ein Visum für Vietnam beantragen. Du solltest die Institutionen vorher fragen, ob das theoretisch machbar wäre. Dann müsstest Du nicht unbedingt sofort ausreisen.
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brocken
Gast
Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26
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Verfasst am:
14.02.2013, 13:06 (Kein Titel) |
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Danke für eure Antworten!
Also seid ihr alle der Meinung, dass ich hier beruhigt bis September bleiben kann und keine Probleme am vietnamesischen Flughafen haben werde?
Mir geht's nur darum in den Flieger einsteigen zu können.
Was meint ihr? Meine Familie übt momentan unglaublich großen Druck auf mich zurückreisen zu müssen. Am besten mit dem nächsten Flieger...
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Humanitaet
Gast
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Beiträge: 346
Wohnort: Mannheim
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Verfasst am:
14.02.2013, 13:49 (Kein Titel) |
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Hi Broken,
Vor 10 Jahren haben 3 Vietnamesischen Jugendlichen Urlaub in Vietnam gemacht.
Wohl bemerkt: Sie waren alle Asylberechtigte und hielten illegal in Vietnam auf.
Aus Neid haben ihre Verwandten die Pässe sowie die Reisedokumente geklaut und vernichtet. Die 3 Jugendlichen konnten nicht mehr nach D zurück fliegen.
Sie besassen nichts einmal einen Nachweis, dass sie aus Deutschland kammen.
In Deutschland hat ihre Mutter bei den Ausländerbehörden gemeldet und 2 Jahre später erhielten alle 3 Jugendliche die Reisedokumente von der D-Botschaft in Ho Chi Minh Stadt und dürtfen wieder nach D zurückfliegen.
Begründung: Sie sind berechtigt, wieder nach D zurück zu kommen, weil sie mehr als 6 Jahre die Deustche Schule besucht hatten.
Diesen Fall habe ich selbst darum gekümmert, daher wusste ich sehr genau darüber.
Also keine Sorge. Du kommst auf alle Fälle zurück nach Deutschland.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.02.2013, 14:48 (Kein Titel) |
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@Humanitaet,
das was du da aufführst kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
Sollte tatsächlich die Entlassungsurkunde auf der Botschaft liegen müsste er diese schnellstmöglich persönlich abholen und zur Einbürgerungsbehörde bringen.
Mit der Entlassung aus einer Staatsbürgerschaft erlischt automatisch der deutsche Aufenthaltstitel, gleichzeitig wird der Pass ungültig. Für die paar Tage zwischen Abholen der Entlassungsurkunde auf der Botschaft und der Fertigstellung der Einbürgerungsurkunde ist das kein Problem (außer das man in dieser Zeit nicht reisen kann).
Ein Problem ist es aber als Staatenloser mit einem ungültigen Pass aus einem Land auszureisen oder ohne Aufenthaltstitel/Visum in ein anderes Land einzureisen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
15.02.2013, 03:01 (Kein Titel) |
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Noch zur Ergänzung.
Da hier keiner eine verlässliche Übersetzung der Durchführungsbestimmungen des aktuellen vietnamesischen staatsangehörigkeitsgesetzes hat kann man leider nicht beurteilen was das vorliegen der Entlassung auf der Botschaft bedeutet.
Drei Möglichkeiten wären möglich:
1. die Entlassung ist gültig mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten. Das wäre der ungünstigste Fall.
2. die Entlassung wird mit der Übergabe auf der Botschaft gültig und ist unbegrenzt gültig. Das wäre der günstigste Fall.
3. wenn die Entlassung nich fristgerecht abgeholt wird verfällt diese. Dann müsste das ganze verfahren noch einmal durchgeführt werden.
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Humanitaet
Gast
Geschlecht:
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2011
Beiträge: 346
Wohnort: Mannheim
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Verfasst am:
15.02.2013, 11:24 (Kein Titel) |
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Von der Logik ist es sowas denkbar.
Ich möchte Broken nur beruhigen, dass es noch schlimmere Fälle gab, wie die 3 Jugendliche da oben und zum Schluss ging es alles gut.
Ich meine:
- Die Vietnamesische Regierung hat kein Interess, Broken in Vietnam festzunehmen
- Die Deutsche Regierung ist auch nicht so kleinlich, da sie mit Rechtsstreik rechnen muss und es bringt nicht. Die Voraussetzung für eine Rückkehr von Broken nach D liegt vor.
Also Broken: Bleib cool, es passiert Dir nichts.
LG
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
15.02.2013, 13:49 (Kein Titel) |
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Ich hab mir gerade mal die DV zum alten Gesetz angeschaut. So wie es ausschaut trifft variante 1 zu, also mit sofortiger Wirkung. Wenn es in den neuen DV auch so steht hat Brocken ein großes Problem.
« Humanitaet » hat folgendes geschrieben:
Die Voraussetzung für eine Rückkehr von Broken nach D liegt vor.
In dem Worst Case liegen die Bedingungen leider nicht vor.
Mit dem Verlust der VN STA tritt automatisch auch ein Verlust des deutschen Aufenthaltstitels ein. Da er nun aber im Ausland ist kann er ohne Pass nicht ausreisen und ohne Aufenthaltstitel nicht einreisen.
Man könnte sich zwar einfach dumm stellen und es mit dem vorhandenen Pass versuchen, aber wenn dieser bei der Ausreise auf den Scanner gelegt wird war es das.
Über §37 AufenthG hat er zwar das Recht auf Wiedereinreise, da er dazu bräuchte er einen Pass oder Passersatz. Also einen Reiseausweis für Staatenlose und ein Visum, das ihn zur Einreise berechtigt. Diesen Reiseausweis zu bekommen ist aber leider kein Selbstläufer und meistens sehr langwierig.
Im übrigen hat Brocken die Fragen schon vor acht Monaten im Forum von I4A gestellt. Auch dort wurde ihm abgeraten das Einbürgerunsverfahren zu betreiben während er im Ausland ist sondern erst nach dem FSJ damit zu beginnen.
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Alba ca Zapada
Gast
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Anmeldungsdatum: 16.02.2013
Beiträge: 2
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Verfasst am:
16.02.2013, 01:29 Frage an Admin Hien |
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Guten Morgen,
habe sehr aufmerksam ihre Ideen gelesen. Haben Sie wirklich ernst gemeint, wenn Sie jemanden empfehlen im Ausland zu bleiben und sein einzigen ID (Pass) per Post abzugeben? Ist es Ihnen klar, dass in jedem Land dieser Erde eine Pflicht ist ein gültiges Dokument dabei zu haben?
Ich bin viele Jahre durch SO Asien verreist...trotz aller Freundlichkeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, erscheint mir da viel schwieriger als in Deutschland oder sonst wo in Europa.
Ich weiß auch nicht ob Sie ein Einbürgerungverfahren miterlebt haben. Jemanden zu empfehlen eine Vollmacht dafür zu schreiben, lässt mich auch nur unglaublich Ihre Zeilen zu starren! Soll auf die Dokumente die Mutter unterschreiben???
Vielleicht ist es ratsam mit solchen Ratschläge vorsichtig zu sein!
Vor allem, wenn man hier im Forum gar keine Hintergründe der Menschen kennt!
Lieben Gruß
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Alba ca Zapada
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 16.02.2013
Beiträge: 2
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Verfasst am:
16.02.2013, 08:21 (Kein Titel) |
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Hinzu sollte Brocken seine beide Zeigefinger per Post schicken, denn heutzutage benötigt man auch die Fingerabdrücke, um ein Pass erstellen zu lassen. Dies kann die Mutter auch nicht übernehmen....
P.S. Garfield, vielen Dank für Ihren Beitrag!! Das zeigt wirklich, dass Sie Ahnung haben wovon Sie schreiben!
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