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Obi

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Alter: 53
Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 397
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin

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Verfasst am:
04.07.2012, 01:19 (Kein Titel) |
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garfield2008, Danke Dir.
Frage an alle Rechtsexperten
Nur, wie soll man folgenden Auszug aus dieser Broschüre verstehen? Meine Söhne sind Deutsche. Können meine Söhne bei der vietnamesischen Botschaft einen VN- Pass bekommen? Die eigentliche Frage ist, können sie beide Staatsangehörigkeiten mit Volljährigkeit behalten, weil ein Elternteil Deutscher und der Andere Vietnamese ist??? Sie unterliegen nicht der Optionspflicht??? Läßt das vietnamesische Gesetz so etwas zu?
Danke im Voraus
Auszug:
***Ein Kind mit einem deutschen Elternteil erwirbt nach dem Abstammungsprinzip im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit eines oder beider Elternteile erhält es in vielen Fällen – abhängig von dem Staatsangehörigkeitsrecht des anderen Staates – zugleich mit der Geburt die ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) seiner Eltern. Das Kind bleibt auf Dauer deutscher Staatsbürger und muss sich auch nicht bei Erreichen der Volljährigkeit nach dem Optionsmodell entscheiden, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchte oder nicht.***
_________________ Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne 12 Jahre und 8 Jahre.
Mobil in Viet Nam (0084) : 0975923630
www.vietnam-kompakt.de
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AndyNguyen
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Alter: 55
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong

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Verfasst am:
04.07.2012, 06:20 (Kein Titel) |
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@ Obi
Das es mich, mit dem Kind aus erster Ehe auch betrifft. Mir wurde in Berlin gesagt, dass die Doppelstaatsbürgerschaft th-dt. möglich ist, und das Kind sie auch mit dem Erreichen der 18 Lebensjahres beibehalten kann. In 4 jahren ist es so weit, schauen wir mal.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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garfield2008
Moderator

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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 1809
Wohnort: Dresden

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Verfasst am:
04.07.2012, 07:29 (Kein Titel) |
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Die Optionspflicht betrifft nur Kinder, die die deutsche Staatsbürgerschaft Aufgrund ihres Geburtsorts und nicht durch Abstammung erhalten haben. Also Kinder mit zwei Ausländischen Elternteilen (außer EUlen).
Das Problem mit der vietnamesischen STA ist eine zweite sehr komplizierte Geschichte.
Vietnamese durch Geburt wird man nur, wenn beide Elternteile Vietnamesen sind und das Kind nicht aufgrund des Geburtsorts automatisch eine andere STA erworben hat.
Bis zur Änderung des vn Staatsangehörigkeitsgesetzes 2008 kannte das Gesetz keine doppelte STA, seit der Änderung gibt es einige Ausnahmen.
In beiden Fassungen des Gesetzes erwirbt das Kind die VN STA nur, wenn beide Elternteile gemeinsam vor dem Volkskomitee oder einer Botschaft erklären, das das Kind Vietnamese ist.
Bis zur Änderung des Gesetzes hätte man dafür die deutsche STA aufgegeben müssen, was aber nicht möglich ist, so das die Kinder nur deutsch waren.
(das es je nach Nase einigen Leuten trotzdem gelungen ist beide STA für ihre Kinder zu bekommen ist eine andere Frage)
Nach der Änderung des Gesetzes ist zumindest auf dem Papier der Erwerb möglich, allerdings kenne ich persönlich keinen, dem es bei der Botschaft gelungen wäre. Ich kenne nur den Zustand, das einem freundlich gesagt wird, das das Kind nur deutsch ist und man den Antrag nicht annimmt bis du kommst hier nicht rein oder wir begleiten dich zum Ausgang der Botschaft. Und das was die "Agenturen" für diese "Dienstleitung" haben wollen bezahle ich nicht.
Bei der Variante des Erwerbs der vietnamesischen STA auf Antrag durch die Eltern wäre zu beachten, das das Kind noch keine 16 Jahre alt ist, da sonst die deutsche STA automatisch erlöschen würde.
_________________ Man sollte eigentlich im Leben niemals die gleiche Dummheit zweimal machen, denn die Auswahl ist so groß. (Bertrand Russell)
=^●⋏●^=
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Niko
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Alter: 50
Anmeldungsdatum: 24.03.2010
Beiträge: 662
Wohnort: Bayern

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Verfasst am:
04.07.2012, 09:31 (Kein Titel) |
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In Meinem Fall ist es so:
Unser Sohn wurde in Deutschland geboren und hat damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht möglich. Für die Vietnamesische Staatsbürgerschaft müsste er die Deutsch aufgeben. Wäre er in Vietnam geboren, dann könnte er die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen. Wie es nach ereichen der Volljährigkeit aussieht, das weiss ich leider nicht, da ich mich mit diesem Thema nicht mehr befasst habe.
Niko
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garfield2008
Moderator

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Alter: 45
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 1809
Wohnort: Dresden

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Verfasst am:
04.07.2012, 09:42 (Kein Titel) |
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« Niko » hat folgendes geschrieben:
Für die Vietnamesische Staatsbürgerschaft müsste er die Deutsch aufgeben.
Nach dem alten STA Gesetz von VN wäre das so. Nach dem neuen nicht. Nur die Botschaft behauptet das Gegenteil oder will kassieren. Auch die nachträgliche Registrierung der Kinder in VN wäre möglich. Dabei ist aber zu beachten das das durch die Eltern und vor dem 16. Lebensjahr der Kinder geschehen muss.
Zitat:
Wäre er in Vietnam geboren, dann könnte er die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen.
Der Erwerb der VN STA hat nur etwas mit der Erklärung beider Elternteile vor dem Volkskomitee oder der Botschaft zu tun. Laut dem Gesetz findet ein automatischer Erwerb der VN STA im Falle ausländischer Elternteile nur statt, wenn das Kind ansonsten keine STA automatisch erwirbt.
Zitat:
Wie es nach ereichen der Volljährigkeit aussieht, das weiss ich leider nicht, da ich mich mit diesem Thema nicht mehr befasst habe.
Vietnam kennt keine Optionspflicht, die deutsche Optionspflicht gilt nur für Kinder, die keine deutschen Elternteile haben. Also wäre man auf Lebenszeit Doppelstaatler.
_________________ Man sollte eigentlich im Leben niemals die gleiche Dummheit zweimal machen, denn die Auswahl ist so groß. (Bertrand Russell)
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Niko
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Wohnort: Bayern

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Verfasst am:
04.07.2012, 09:54 (Kein Titel) |
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@Garfield,
danke für die Info. Meine frau hat im letzten Winter intensiv in Saigon bei den Behörden nachgefragt und ihr wurde gesagt, die doppelte STA in so einem Fall wie bei mir, gebe es nur für Kinder, die in den USA geboren sind, nicht für EU-Kinder.
Niko
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