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 Länger als 6 Monate in VN = Aufenthaltstitel wertlos?

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brocken
Gast





Anmeldungsdatum: 15.05.2012
Beiträge: 26


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BeitragVerfasst am: 26.05.2012, 21:31    Länger als 6 Monate in VN = Aufenthaltstitel wertlos? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Ich habe die Absicht für 12 Monate in Vietnam zu leben.
Momentan habe ich noch die vietnamesische Staatsbürgerschaft mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Laut Aufenthaltsgesetz erlischt meine Aufenthaltsgenehmigung nach einem länger als 6-monatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands und ich könnte somit nicht wieder nach Deutschland zurückkehren... o.O

Wie ich hier allerdings im Forum gelesen habe, kann man bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung dieser Frist beantragen.

Meine Frage:

Hat das jemand schon einmal gemacht?

Wie läuft das ganze ab?

Ist das Dokument, welches ich dann am Flughafen vorzeigen muss auf Deutsch/Englisch/Vietnamesisch?

Ist diese Beantragung kompliziert?

Und ist es eigentlich möglich, dass ich trotzdem nicht wieder nach Deutschland einreisen darf, obwohl ich diese Fristverlängerung habe aufgrund unvorhersehbarer Komplikationen, oder weil man einfach mal Pech hat?^^

Und wenn man diese Fristverlängerung nicht beantragt hat, wird man schon bei dem vietnamesischen Flughafen aufgehalten oder erst beim deutschen?


Tut mir leid, dass ich in letzter Zeit hier im Forum so viele Fragen stelle, aber ich bin momentan auf eure kompetente Hilfe angewiesen!!! =P

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AndyNguyen




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Beiträge: 2475
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BeitragVerfasst am: 26.05.2012, 21:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Man kann Deutschland länger als 6 Monate verlassen, ohne das der Aufenthaltstitel ungültig wird. Man muß lediglich vor der Ausreise mit seiner ABH in Kontakt treten und mitteilen warum man länger als 6 Monate wegbleiben will.

In Berlin bekommt man dann eine Bescheinigung in deutscher Sprache mit der die Wiederienreise völlig unproblematisch ist.

Die Bescheinigung von Ausland aus zu beantragen, als nach der Ausreise, ist zumindest in berlin nicht möglich.

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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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