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 Mord in Dresden

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Obi




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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 04:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Jürgen

Es ist wirklich schon sehr komisch. Mit 14/15 wird die Jugend ja sogar in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen, aber bis 21 Jahre zählt das Jugendstrafrecht. Alles mehr als komisch. Hier in D komme ich mir eh schon vor wie in einem falschen Film oder so.

Gruß aus Berlin

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Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 07:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nun, ja das deutsche Strafrecht kennt eben das Jugendstrafrecht und den Begriff der Reifeverzögerung. Im Gegensatz dazu steht das anglo-amerikanische Rechtssystem, welches davon ausgeht, dass wenn ein 11-Jähriger die Tat eines Erwachsenen begeht, dann muss er auch wie ein Erwachsener bestraft werden.

Mit beiden Positionen habe ich so meine Probleme.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 07:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Jugendstrafrecht zählt eben nicht bis 21 Jahre.
Jugendstrafrecht geht grundsätzlich nur bis 18 Jahren, wenn Reifeverzögerungen vorliegen, dann auch bis 21 Jahren.
Das ganze als Strafmilderung zu betrachten geht glaube ich am Kern vorbei.
Es wird sich kein 19 Jähriger denken:
Hey bi mir liegen Reifeverzögerungen vor,
also bekomme ich nur 9 Jahre anstatt 15.

Wäre mal interessant eine Statistik zu haben,
wie oft Juendstrafrecht für 18-21jährige im Vergleich zu Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Wenn sich dann rausstellt,
dass bei einem Großteil Reifeverzögerungen vorliegen,
dann sollte man vielleicht überlegen
und entsprechende Konsequenzen ziehen.
D. h. das Alter der Volljährigkeit wieder hochsetzen
oder eine kritischere Prüfung der Reife der Täter vornehmen.

Ansonsten halte ich das Jugendstrafrecht wie gesagt für sehr sinnvoll,
sowohl für den Täter, als auch für die Geselschaft.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 07:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
"oder eine kritischere Prüfung der Reife der Täter vornehmen. "


Das isses. Meistens reicht eine Befürwortung der Jugendgerichtshilfe, auch als Birkenstockbrigade bekannt, um Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Das kann es einfach nicht sein, dass eine Ansammlung von möchtegern Psychologen derart hohen Einfluß nehmen kann. Verrückt

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Courti
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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 08:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich denke auch in diese Richtung.
Allerdings würde ich die Entscheidung,
ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt oder nicht
nicht beim Richter lassen, sondern gänzlich in die Hand der Jugendgerichtshilfe legen.
Das setzt allerdings voraus, dass diese Helferlein sich ihrer Verantwortung bewusst sind
und dementsprechend ausgebildet werden.
Leider weiß ich gar nicht, was für eine Qualifikation man braucht,
um Super-Nanny, äh Jugendgerichtshelfer zu werden.

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 13:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das hat Jürgen schön gesagt, dass man mit 18 Jahren in Deutschland als voll Geschäfts- u. Rechtsfähig angesehen wird...
Da sagt auch keiner: "Ok, wir schliessen diesen Vertrag jetzt nicht ab, oder machen ihn rückgängig, weil ich hier eine Reifeverzögerung feststellen kann."
Oder man muss sich deswegen nicht um seine Miete oder ähnliches kümmern, weil man ja noch ein verklärtes Realitätsbild hat..

Wisst ihr, wie viele Jugendliche lachend (nach Verurteilung) den Gerichtssaal verlassen?
Wie viele junge Straftäter schon interviewt wurden, die überhaupt keine Respekt vor der Justiz haben und sich über die laschen Strafen lustig machen?
Das ist nämlich die Gegenseite, der wohlgemeinten Medaille.
Im Hinterkopf hat man den Sinn, ihnen eine Chance zu geben und nochmal etwas Erziehung nachwalten zu lassen und als Ergenbniss, bekommen sie dann dass die Jungen Leute überhaupt keine (Ehr-)furcht vor dem deutschen Rechts- und Strafsystem haben.
Der grossteil würde ich sagen, macht sich darüber lustig.

Ausserdem vertrete ich wie gesagt, dass ein Mensch, der einen Mord begeht, da nicht auf altersbedingte Merkmale beurteilt werden sollte, sondern dass da eine Störung vorhanden ist, die eine seperate Betrachtungsperspektive verlangt.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 15:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aber su-tu, wenn du es als Störung betrachtest,
dann stellt sich die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit.
Und auch bei dieser Frage kommt es auf die Reife an.
Denn ist jemand wirklich (voll) reif für eine Verurteilung,
der nicht erkennen kann, ob er etwas Gutes oder etwas Schlechtes tut?
Andrerseits ist ein Mangel an Reife auch keine Krankheit,
so dass es doch ganz gut ist, zwischen Krank, Unreif und Reif zu unterscheiden.

Davon, einzelne Straftatsbestände vom Jugendstrafgesetz auszunehmen halte ich auch nichts,
denn jede(?) Straftat ist immer(?) falsch.
Und die Reife (nicht das Alter!) sollte berücksichtigt werden.
Den Rest kann man über strengere Gesetze erreichen,
wobei ich nicht dafür plädiere,
denn ich halte die bestehenden Strafmaße für ausreichend.
Ich glaube auch kaum, dass sich unser Freund über die knapp 10 Jahre lustig macht.

Was man aber überlegen könnte und vielleicht auch sollte:
Die Spanne in der es auf die Reife ankommt zu verlängern
und v.a. auch bei der Strafmündigkeit einzuführen.
Und wie gesagt:
Den, der entscheidet, welches Gesetz angewendet werden soll, entsprechend besser zu schulen.

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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 22:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aber ein Realitätsverlust, bzw eine falsche Auffassung von Wirklichkeit und Fiktion oder Recht und Unrecht, hat für mich nichts mit der Reife zu tun.
Also nicht wirklich..bei einem Kleinkind evtl. aber nicht mehr ab dem Teenageralter.
Da ist es dann einfach eine Störung und keine Reifeverzögerung meiner Meinung nach.
Wenn man in diesem Alter nicht bereits normal tickt, wird man es später auch nicht mehr tun.
Das jemand z.B. denkt, er müsse einen Kadaver zur Vertuschung in den Kühlschrank stopfen, hat doch wirklich nichts mit kindischen Gedankengängen zu tun, sondern einfach mit kranken Gedankengängen.

Mit dem lustig machen spreche ich auch nicht von unserem Spezl hier sondern von den ganzen Kleinkriminellen oder Schlägern, die dann auf Sozialstunden, Laubrechen, ect.. verknackt werden.
Die machen sich lustig. Und das tun sie wirklich!

Bei denen finde ich die Anwendung des Jugendstrafrechtes ja auch volkommen in Ordnung, da kann man tatsächlich noch erzieherische Masnahmen ergreifen und evtl. noch am Charakter feilschen, allerdings müsste die Strafgebung dafür nochmal gründlich überarbeitet werden und das Personal müsste mal ordentlich durchleuchtet und evtl. erneuert oder besser geschult werden..
So wie es derzeit ist, denke ich, kann man leicht erkennen, dass es einfach grundlegend falsch läuft.

Und Taten wie die von unserem kleinen Kollegen hier, fallen für mich in eine völlig andere Sparte..Kaltblütiger Mord, eiskalter Totschlag, organisierte Raubüberfälle, ect...das alles hat für mich nichts mit dem Alter, besser gesagt der Reife zu tun.
Das sind dann Menschen mit grundlegenden Störungen, die wie gesagt für mich nicht in ein Raster gesteckt- und somit beispielsweise nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden können..

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BeitragVerfasst am: 01.08.2011, 22:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok, dann kommen wir schonmal bei den nicht so schlimmen Vergehen zusammen.

Bei unserem Fall:
Ob es krankhaft oder Reifebedingt zu Störungen kommt ist eigentlich unerheblich.
Wichtig ist doch: Weiss der Täter,
was er tut, weiss er, dass er etwas falsches tut
und warum ist er so "schwach" nicht anders zu handeln.
Wenn eine oder mehrere der Fragen auf Reifeverzögerung oder Krankheit zurückzuführen sind,
dann finde ich es problematisch, jemanden zu verurteilen.
Wenn du der Meinung bist das die fehlende Reife krankhaft ist,
dann sollte der Täter therapiert werden.
Das kann dann aber zur Folge haben,
dass nach erfolgreicher Therapie keine Strafe mehr abgesessen werden muss
(AndyNguyen, belehr mich eines Besseren, wenn ich irre),
was ich selbstverständlich auch für richtig halte,
denn von Schuld kann man dann meiner Meinung nach nicht sprechen.

Die Kühlschrankaktion... ist die wirklich krankhaft?
Wir beide haben und Gedanken gemacht,
wie wir Leichen verschwinden lassen.
Aber der Vietnamese in unserem Fall hatte eben grad keinen Hexler,
kein Fass Säure und auch keine Axt dabei.
Die Alternative: Der Kühlschrank, um wenigstens die Berechnung des Todeszeitpunktes zu erschweren.
Dass der Schuss nach hinten losging und so ein Kühlschrank ja viel konstantere Temperatur hat,
als die Umgebungstemperatur draussen... soweit hat er halt nicht gedacht.
Ich denke die Kühlschrankaktion ist "völlig normal",
denn der Täter will nunmal nicht erwischt werden,
ist vielleicht auch in Panik und versucht eben alles um Spuren zu verwischen - normal.

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BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 17:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Guten Abend.

Im Baden-Württembergischen Karlsruhe steht zur Zeit ein 43 jähriger Vietnamese vor Gericht. Im wird vorgeworfen, seinen 6 jährigen Sohn aus Hass auf seine Ehefrau, auf schreckliche Art und Weise ermordet zu haben.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1813827/Mann-toetet-eigenes-Kind-mit-Stoessel-und-Bohrer.html

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BeitragVerfasst am: 03.11.2011, 20:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« starlifter » hat folgendes geschrieben:
Guten Abend.

Im Baden-Württembergischen Karlsruhe steht zur Zeit ein 43 jähriger Vietnamese vor Gericht. Im wird vorgeworfen, seinen 6 jährigen Sohn aus Hass auf seine Ehefrau, auf schreckliche Art und Weise ermordet zu haben.

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1813827/Mann-toetet-eigenes-Kind-mit-Stoessel-und-Bohrer.html

Starlifter

das ist unbegreiflich. Vor allem, wie er sein EIGENES(!) Kind töten konnte, um sich an seiner Ehefrau zu rächen. Irgendwie glaube ich diese Version nicht...

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BeitragVerfasst am: 04.11.2011, 00:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh Gott, wie krank ist das denn wieder?!
Wie sagt man so schön auf vietnamesisch: Thang dien!
Da stimmts doch im Oberstübchen nicht.. Geschockt
Armer kleiner Junge.. Traurig

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BeitragVerfasst am: 04.11.2011, 06:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wieso war der Vater denn eigentlich im Koma und kann sich nicht erinnern?
Das ging aus dem Artikel nicht hervor.
Wenn die bei anderen Infos genauso vorgingen fällt die Urteilsbildung natürlich sehr schwer.
Armes Kind, arme Mutter, armer Vater...

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BeitragVerfasst am: 04.11.2011, 06:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
Wieso war der Vater denn eigentlich im Koma und kann sich nicht erinnern?
Das ging aus dem Artikel nicht hervor.

doch, am Ende des vierten Abschnitts (bitte erspart mir den Rest des Satzes):
« Berliner Morgenpost » hat folgendes geschrieben:

... lässt er von ihm ab und stürzt sich vom Balkon.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 04.11.2011, 06:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ah, ok... danke. Das habe ich dann nicht nur einmal überlesen.
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