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 [Berlin] Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Student

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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 18:16    [Berlin] Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Student Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

meine Freundin ist Vietnamesin und hat auf grund ihres Studiums hier in
Berlin eine Aufenthaltserlaubnis / Visum / Titel (kenne den genauen
Begriff nicht).

Sie hat nun für Anfang Oktober einen Termin online bei Ihrer Behörde
gemacht. Dabei wurde auch eine lange Liste ausgedruckt von Dingen,
welche sie mitbringen muß.

Hierzu haben ich Fragen:

"Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Wie gesagt, besitzt sie diesen "Titel" bereits und möchte ihn nur
verlängern. Gibt es hierfür ein anderes Formular? Oder ist dieses
Formular in diesem Fall überhaupt notwendig?

"Lebensunterhaltsnachweis"
Hierzu steht einiges Kleingedrucktes, aber wenig Aufschlußreiches.
Es ist von 8000 € die Rede?
Was ist da für eine "Verpflichtungserklärung" gemeint?
Nebenbei bemerkt, hat ihre deutsche Freundin bereits beim letzten Mal
eine Erklärung abgegeben, dass sie für sie sorgt. Reicht diese aus? Muß
sie also gar keinen weiteren Lebensunterhaltsnachweis einreichen? Oder
würde es ausreichen, diese "Erklärung" zu erneuern?

Vielen Dank eure Hilfe.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 29.08.2011, 18:28    Re: [Berlin] Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Student Antworten mit ZitatNach oben

« MoonKid » hat folgendes geschrieben:
"Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Wie gesagt, besitzt sie diesen "Titel" bereits und möchte ihn nur
verlängern. Gibt es hierfür ein anderes Formular? Oder ist dieses
Formular in diesem Fall überhaupt notwendig?

Das ist schon richtig. Es gibt nur das eine Formular. Ob beantragung oder
Verlängerung ist egal. Man muss aber nur die Teile im Formular ausfüllen, die einen betreffen.
Zitat:
"Lebensunterhaltsnachweis"
Hierzu steht einiges Kleingedrucktes, aber wenig Aufschlußreiches.
Es ist von 8000 € die Rede?
Was ist da für eine "Verpflichtungserklärung" gemeint?

Ist bei Studenten AE normal. Bei Studenten üblicherweise ein Sperrkonto, wenn man kein Stipendium hat. Wenn es einen anderen Sponsor gibt, muss dieser für jede Verlängerung eine neue Verpflichtungserklärung abgeben.
[/quote]
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Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 04:02    Re: [Berlin] Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Student Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Ist bei Studenten AE normal. Bei Studenten üblicherweise ein Sperrkonto, wenn man kein Stipendium hat. Wenn es einen anderen Sponsor gibt, muss dieser für jede Verlängerung eine neue Verpflichtungserklärung abgeben.


In welcher Form muß diese Erklärung abgegeben werden? Reicht ein eigener Schrieb, oder wollen die auch Einkommensnachweise von mir?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 04:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

eine VE wird die ABH nur ohne Einkommensnachweise machen, wenn du das Sperrkonto bestückst.

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Thomas Böttcher

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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 30.08.2011, 22:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
eine VE wird die ABH nur ohne Einkommensnachweise machen, wenn du das Sperrkonto bestückst.


Und auf Deutsch bedeutet dies jetzt was? VE? ABH? ???

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1959
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 01:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Verpflichtungserklärung und Ausländerbehörde nehme ich mal an. Smilie
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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 31.08.2011, 20:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was ist ein "Sperrkonto"?

Reicht nicht ein Girokonto?
Kann ich diesen Wert auch in Rohstoffen (Silber) oder Aktien darlegen?

Warum 8000,- €? Wozu?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 05:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

wenn es keine anderen solventen Sponsoren oder ein dickes Stipendium gibt, muss ein ausländischer Student seinen Lebensunerhalt selbst tragen. Als Nachweis dafür wird ein Girokonto mit Sperrvermerk genommen. Aus diesem Konto muss Geld für ein Jahr vorhanden sein. Aktuell sind das die 8000 Euro. Der Sperrvermerk sorgt dafür, das pro Monat von diesen Konto nur 666Euro abgehoben werden können. Zusätzlich zum Sperrkonto darf man natürlich auch noch weitere Konten und Rohstoffe besitzen.
Zitat:
Warum 8000,- €? Wozu?

Das wird jedes Jahr neu ausgerechnet. Statistische Lebenshaltungskosten eines Studenten mal 12. Vereinfacht Hartz4 Satz + Krankenversicherung + Unterbringungskosten + Studienbedarf.

mfg
Thomas Böttcher

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 13:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Und auf Deutsch bedeutet dies jetzt was? VE? ABH? ???


VE = Verpflichtungserklärung
ABH = AuslB = Ausländerbehörde

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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 19:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok, Sperrkonto fällt also weg.

Kann ich nicht einfach bürgen und sagen, ich komme für ihren Unterhalt auf?

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 01.09.2011, 20:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Verpflichtungserklärung setzt voraus, dass Du auch finanziell in der Lage bist, die Verpflichtung zu erfüllen. Das wird, zumindest in Berlin, überprüft. Da würde die Rechnung dann in etwa so aussehen:

Dein Nettoeinkommen
- Deine Aufwendungen für Deine Miete, Versicherungen, Lebenshaltung usw
=_________
XXXXXX

X wäre der Betrag den Du für die Bürgschaft zur Verfügung hast und X müßte in Berlin mindestens 500,00 € betragen.

Ach ja, wenn das Einkommen nicht reicht, Vermögen geht auch Lachen

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MoonKid
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 16:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok, mit anderen Worten, ich kann meiner Süßen nicht helfen.

Wie sieht es mit Heiraten aus? Er deutsch, sie Vietnamesin.
Ist hier trotzdem noch das Einkommen relevant?

Er ist nämlich Student mit dicken Bildungskredit, also selber ne arme Maus.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 18:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sie ist bereits in Berlin, wenn ich das richtig erinnere. Sie kann einen deutschen Staatsbürger heiraten. Das wird bis Anfang Oktober nicht abgeschlossen sein. Sie kann aber einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen und die beabsichtigte Eheschließung erklären. Wichtig ist, dass dieser Antrag vor Ablauf ihres jetzigen Titels bei der AuslB eingeht.

Sie sollte auch eine Bestätigung von dem örtlich zuständigen Standesamt haben, welches die Absicht der Eheschließung bescheinigt. Mit etwas Glück bekommt sie dann eine Fiktionsbescheinigung für 6 Monate. Das wäre die Zeit, die man ihr gewährt das Eheschließungsverfahren abzuschließen. Das ist knapp, also keine Zeit vertrödeln. Schon jetzt zum Standesamt gehen und erfragen welchen Unterlagen aus VN benötigt werden. Die müssen dann beschafft, übersetzt und eingereicht werden. Dann gehen die zur Überprüfung ans Kammergericht. Und alles in 6 Monaten!!! Ach ja, in diesem Fall spielt das Einkommen oder Vermögen des Deutschen keine Rolle.

Aber!! Eine Garantie, dass es wegen der Ehebasicht eine Fiktionsbescheinigung gibt..........., sagen wir mal so.....vor zwei Monaten hat es in einer ähnlichen Konstellation noch geklappt. Denkbar ist aber auch, dass sie zur Ausreise aufgefordert wird, um dann vom Heimatland aus, ein entsprechendes Visum zur Wiedereinreise beantragt. Letzteres halte ich beinahe für wahrscheinlicher. Sollte sie in VN sein und dort einen Antrag stellen, so ist das Einkommen und/oder das vermögen des zukünftigen Ehepartners wieder wichtig.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 21:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Schlagt mich oder besser korrigiert mich, wenn ich irre,
aber sollte die Zeit knapp werden,
dann wäre in dem Fall doch Dänemark prädestiniert,
denn dann wird der Titel verlängert.

Man müsste dort nur noch einen Termin finden.
Da bei mir dort kurzfristig ein Termin platzte
musste ebenso kurzfristig ein neuer her - in einer anderen Kommune.
Der Kontakt wurde am Donnerstag hergestellt.
Am Dienstag waren wir dann verheiratet...
Das war vor etwa 3 Jahren (+-2Stunden) Winken

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BeitragVerfasst am: 07.09.2011, 21:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

DK wäre wäre wohl in der Tat hier eine Option de letzten Monat des legalen Aufenthalts sinnvoll zu nutzen.
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