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Autor |
Nachricht |
Yeudoi
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 365
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Verfasst am:
03.08.2011, 12:29 Registrierung bei der vietnamesichen Botschaft |
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Hallo zusammen,
meine Frau (vietnam. Staatsangehörigkeit) hat vor kurzem ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen.
Darin stand, dass aufgrund eines neuen (vietnam.) Gesetzes, in Deutschland lebende Vietnamesen sich bei der vietnamesischen Botschaft registrieren müssen.
Und der Nachweis einer erfolgten Registrierung müsse bei Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.
Kennt Ihr diese Regelungen? Habt Ihr auch so ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen?
Gruß,
YD
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Catinat
Gast
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Verfasst am:
03.08.2011, 13:12 (Kein Titel) |
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Hallo, Yeudoi. Am 26.05.2011 hattest Du dazu schon mal nachgefragt.
Ich komme gerade vom mAusländeramt meiner Gemeinde, um für meine in Vietnam erkrankte und nicht fristgerecht nach Deutschland mitgekommene vietnamesische Ehefrau den "Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis bzw. der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis " abzuholen. Sie hat den vietnamesischen Reisepaß.
Das Schreiben mit der Registrierungsaufforderung von der AA lag auch in meinem Briefkasten.
Bevor ich den Antrag auf den Nachweis stellte, legte ich beim AA dieses Schreiben aus dem Internet vor (Ich hatte es auch vorher schon aus Saigon dem AA meiner Gemeinde in Deutschland zugemailt ) :
http://www.vietnamconsulate-frankfurt.org/nr070521165843/nr080109103801/ns110310143727/Thong_bao_ve_viec_dang_ky_quoc_tich_Tieng_Viet_va_Duc.pdf
Der Amtsleiter : Na, da können wir das mit der Registrierung ja vergessen.
Freundliche Grüße, Catinat
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Yeudoi
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 365
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Verfasst am:
03.08.2011, 13:21 (Kein Titel) |
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Hallo Catinat,
vielen Dank für den Link. Genau danach habe ich gesucht.
Ich finde es schon ziemlich bedenklich, dass deutsche Behörden mit ihrem Halbwissen darartige Schreiben rausschicken und die Leute damit verunsichern.
Viele Grüße nach Saigon,
YD
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wildgoose
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1020
Wohnort: Wien - Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
03.08.2011, 14:02 (Kein Titel) |
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Hi Catinat,
bezüglich dieses PDFs. Widerspricht sich das nicht?
In Punkt 1 heisst es, bist du vn. Staatsbürger und hat noch einen andere Pass, must du registrieren. In Punkt 2 dann, hast du einen vn. Pass, dann brauchts nicht registrieren. Also bei (1) und (2) hab ich also 2 Pässe ... somit kann ich mir es aussuchen, welcher Punkt auf mich zutrifft.
lg, Paul
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Catinat
Gast
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Verfasst am:
03.08.2011, 14:18 (Kein Titel) |
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Hallo, Paul. Für meine Frau traf Punkt drei zu. Darum habe ich mir keinen Kopf gemacht, was die Punkte 1 und 2 betrifft. Ich weiß es auch nicht, was für Feinheiten dahinter stecken.
Freundliche Grüße, Catinat
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