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 Scheidung - auch wenn der Partner nicht will ?

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Kun
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Anmeldungsdatum: 27.09.2010
Beiträge: 142


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BeitragVerfasst am: 27.10.2010, 16:20    Scheidung - auch wenn der Partner nicht will ? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

meine Mutter will sich von meinen Vater scheiden lassen. Die leben seit gut 6 Jahren getrennt. Er musste im Mai 2004 nach Vietnam, damit wir hier bleiben dürfen.
Das Einkommen von meiner Mutter ist niedrig, deswegen kann er nicht wieder nach DE.
Er geht nicht arbeiten und will immer Geld.
Meine Mutter war beim Rechtsanwalt und er meinte, er würde das machen, wenn mein Vater einen Zettel unterschreibt, dass er mit der Scheidung einverstanden ist. Mein Vater ist einverstanden, aber nur wenn wir ihm 10.000€ geben. Das möchte meine Mutter nicht. Kann sie sich trotzdem noch scheiden lassen ?

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Courti
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BeitragVerfasst am: 27.10.2010, 19:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nix zahlen, dein Vater ist ein ... ach ich verkneifs mir.
Geht sicher, dauert nur länger...
Nähere Infos von Andy.........., stimmts???
Hat euch euer Rechtsanwalt nicht beraten?

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Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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Kun
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Beiträge: 142


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BeitragVerfasst am: 27.10.2010, 20:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Jap, er ist ein...
Naja ich war nicht dabei, als meine Mama beim Rechtsanwalt war. Ich weiß nur, dass er die Unterschrift von meinem Vater haben möchte.
Er wird noch nicht mal 1 cent bekommen.

_________________

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 16:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,
ist es nicht so, dass man nach 3 Jahren Trennungszeit geschieden wird, auch wenn ein Partner nicht zustimmt?
hien

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 16:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es stimmt so wie Hien das sagt. Liegt die Zustimmung eines Partners zur Scheidung nicht vor, so kann trotzdem nach einer Trennungszeit von 3 Jahren geschieden werden. Diese Trennungszeit dürfte in diesem Fall auch schon abgelaufen sein, wenn man z.B. die Ausreise des Vaters nachweisen kann.

Es gibt nach deutschem Recht auch die "Härtefallscheidung". Da geht es ganz ohne Trennungszeit. Die Hürde liegt allerdings hoch. Ich sehe hier eigentlich nur Chancen wenn nachgewiesen werden kann, dass der Vater die Forderung nach Geld für die Zustimmung der Scheidung gestellt hat. Hier könnte eine Nötigung oder gar eine Erpressung vorliegen.

Deine Mutter sollte das mit Ihrem Anwalt besprechen. Je mehr Informationen der Anwalt hat, je besser lassen sich Wege finden.

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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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Kun
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BeitragVerfasst am: 29.10.2010, 22:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für eure Antworten. Smilie
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Laslo




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BeitragVerfasst am: 20.03.2011, 20:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
Hi,
ist es nicht so, dass man nach 3 Jahren Trennungszeit geschieden wird, auch wenn ein Partner nicht zustimmt?
hien


Das klappt nicht immer so leicht. Bin Deutscher und habe 2004 in Vietnam geheiratet. Wenige Wochen nachdem meine Frau zu mir nach Deutschland kam, reichte ich die Scheidung ein. Die Abschiebung erfolgte sofort. Bis heute bin ich trotz zwei Anläufen nicht geschieden. Grund:

Geschieden werden kann man nur, wo der letzte gemeinsame Wohnort war. Dieser war in Deutschland. Ich dachte auch, nach 3 Jahren geschieden zu werden. Es ist aber zwingend erforderlich der vietnamesischen Ehefreu die Scheidungsunterlagen zukommen zu lassen. Da sie nicht darauf antwortet, wurde ich nicht geschieden. Sie muss antworten und angeben, dass sie sich nicht scheiden lassen will. Dann wird man nach drei Jahren geschieden. Antwortet sie nicht, hat man Pech. Das ist deutsche Bürokratie. Werd wohl nie geschieden werden. Außer Geld empfangen wollen Gericht und Rechtsanwalt nichts mehr machen. Danach tut sich nichts mehr.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 20.03.2011, 20:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Den Beitrag von Laslo kann ich nicht nachvollziehen. In allen, mir bekannten, Fällen wurde das Schweigens eines Ehepartners zum Scheidungsbegehren des anderen Partner vom Gericht als Zustimmung gewertet. In diesen Fällen wurde nach der Formel Schweigen = Zustimmung = Scheidung nach 12 Monaten Trennungszeit.

In den Fällen, in denen ein Partner die Scheidung ausdrücklich verneinte, dann aber Deutschland verließ wurde nach 36 Monaten geschieden weil:

Verlassen von Deutschland = an die Wiederherrstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht interessiert.

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Laslo




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BeitragVerfasst am: 20.03.2011, 21:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Schau unter meinem Beitrag "Scheidung nicht möglich" nach. Dort ist der ganze Ablauf beschrieben. Ich verstehe das auch nicht. Trotz zweitem Versuch mit speziellen Rechtsanwalt für Ausländerrecht klappt es nicht. Die zuständigen Richter bleiben untätig. Die müsste ich verklagen. Nur wo verklagt man Richter. Beim oberstes Gerichtshof?
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Pho_Bo
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BeitragVerfasst am: 20.03.2011, 21:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn beide Partner vietnamesische Staatsbürger sind gilt das vietnamesische Recht auch in Deutschland.Unter Umständen muss sogar die Scheidung bei einem Volkskomitee eingereicht werden.Ich hatte im letzten Jahr so einen Fall.Die Frau hat die Scheidung in Hanoi einreichen müssen und wurde aber auch ohne großes Warten geschieden.

Deutsches Recht kann nur bedingt angewendet werden.


MfG Bo

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 20.03.2011, 22:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Pho_Bo

Auch das ist nur bedingt richtig. Auch wenn zwei Vietnamesen in Vietnam nach vietnamesischen Recht geheiratet haben, kann nach deutschem Recht geschieden werden, wenn sie gemeinsam ihren gewöhnlichen Auenthalt in Deutschland hatten.

vgl. u.a.:
"Nach welchem Recht wird geschieden?
Von Josef Linsler
Grenzenlos ist die Liebe. Aber auch das Glück gemischtnationaler Ehen ist nicht unendlich. Laut Statistik wurden 1998 in Berlin 9 677 Ehen geschieden. Bei 16,7 Prozent aller Scheidungen besaß einer der beiden Ehemaligen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, in 3,9 Prozent der Fälle war keiner deutscher Staatsbürger.

Bei Trennung und Scheidung eines gemischtnationalen Paares stellen sich oft komplizierte und teilweise juristisch generell noch nicht eindeutig geklärte Fragen. Es kommt also noch stärker als bei einer rein deutschen Scheidung auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an.

Zuerst stellt sich immer die Frage, nach welchem Recht die Scheidung durchgeführt werden soll. Nach § 606a ZPO können deutsche Familiengerichte immer dann entscheiden, wenn ein Ehegatte Deutscher ist oder es zumindest bei Beginn der Eheschließung war. Falls keiner der Expartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sind deutsche Familiengerichte dann entscheidungsberechtigt, wenn beide ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" - laut Bundesgerichtshof den "Daseinsmittelpunkt" - in Deutschland haben. In diesem Fall müssen die Betroffenen dem Gericht plausibel machen, daß sie sich schon längere Zeit in Deutschland aufhalten und sowohl familiär als auch beruflich in Deutschland integriert sind.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist umstritten, wenn nur ein Partner einer binationalen Ehe seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Es stellt sich dann die Frage, ob das deutsche Scheidungsurteil in dem Staat, in dem der andere Partner lebt, anerkannt wird. Die Akzeptanz von Scheidungsurteilen ist ein diffiziles juristisches Problem, sogar zwischen europäischen Staaten. So erkennt Spanien ein deutsches Scheidungsurteil nicht an, wenn nur derjenige, der die Scheidung einreicht, seinen Daseinsmittelpunkt in Deutschland hat. ........."

02.07.1999
© G+J BerlinOnline GmbH

Dieser Aussage steht allerdings folgende entgegen:

"Gehören beide Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit demselben ausländischen Staat an oder gehörten sie diesem zuletzt an, richtet sich die Scheidung nach dem Recht ihres Heimatstaates (Art. 17 Abs. 1 EGBGB)."

Ich kenne es allerdings von den Berliner Familiengerichten so, dass die 1. Variante angewendet wird. Ich kenne auch keinen Fall in dem die Ehegatten den Wunsch geäußert hätten nicht nach deutschem Recht geschieden zu werden.

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mabea
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BeitragVerfasst am: 29.03.2011, 12:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hundertprozentig geht das. Sie kann sich scheiden lassen, wann immer sie will... immerhin sind die beiden nicht zusammengewachsen. Außerdem ist deine Mutter deinem Vater gegenüber zu keiner Zahlung verpflichtet. Wenn er Geld will/braucht, soll er arbeiten gehen.
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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 29.03.2011, 15:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Außerdem ist deine Mutter deinem Vater gegenüber zu keiner Zahlung verpflichtet. Wenn er Geld will/braucht, soll er arbeiten gehen.


Das würde ich mit einer solchen Absolutheit nicht sagen wollen. Die Unterhaltspflicht endet nicht an der Landesgrenze. Ein in Deutschland lebender Partner kann sehr wohl dem in Vietnam lebenden Partner zum Unterhalts verpflichtet sein. Vermutlich fällt aber wegen der geringeren Lebnshaltungskosten in Vietnam die Höhe des zu zahlenden Unterhalts deutlich niedriger aus.

Ausserdem kann ich mir einige Gründe vorstellen, warum der im Ausland lebende Partner nicht arbeiten kann oder keine Arbeit findet.

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Kun
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BeitragVerfasst am: 29.03.2011, 16:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Klar ist es schwer in Vietnam eine gut bezahlte Arbeit zu finden.
Aber jetzt auf meinen Vater bezogen. Er ist alt genug und weißt ganz genau, dass die Chance wieder zurück nach Dtl. zu kommen fast 0 ist.
Da sollte er sich schon in den 7 Jahren, die er schon in Vietnam ist, seine Lebensunterhaltskosten selbst finanzieren können und nicht von anderen finanzieren lassen.
Er ist ja der Meinung mit Aktien rumzuhandeln, wird er i.wann noch Millionär.
Jetzt steigt er ins "Immobiliengeschäft" ein und will ein Haus vermieten.
Er kann ja alles machen, was er will, aber mir ist nur wichtig, dass er selbst alles finanzieren kann und nicht immer um Geld fragt.
Einerseits sind die Ausländerbehörde Mitschuld und andererseits wegen seiner Faulheit und Gier nach Geld kam es zu dieser Scheidung.

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