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 Aufenthalt ja oder nein ?

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 09:15    Aufenthalt ja oder nein ? Antworten mit ZitatNach oben

Ich möchte das Forum an den Überlegungen der Berliner Ausländerbehörde teilhaben lassen. Der Fall ist bisher noch nicht eintschieden!

Ausgangsituation:
Eine ausländische Ehefrau beantragt im Jahr 2002 eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Nachzug für sie und ihre beiden Kinder zu dem, in Deutschland lebenden Ehemann. Der Ehemann ist ebenfalls Ausländer. Der Ehemann ist nicht der leibliche Vater der beiden Kinder, diese brachte die Ehefrau mit in die Ehe.

Dem Antrag wird stattgegeben.

Im Jahr 2008 wird die Ehe geschieden. Die Ausländerbehörde räumt ein, dass die Ehefrau aufrgund der Länge der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat und erteilt eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde kündigt im Dezember 2010, als die AE zur Verlängerung ansteht, an den Aufenthalt der Ehefrau beenden zu wollen. Begründung:

Mangelnde Deutschkenntnisse und die Inanspruchnahme von Transferleistungen (Hartz IV).

Nebenkriegsschauplatz: Die Frau befindet sich wegen einer Krebserkranhung zur Zeit mitten in der Chemo. Sie möchte wenigstens bis zum Ende der Behandlung bleiben können.

Position der AuslB.: Mangelnde Deutschkenntnisse und Transferleistung sind Versagungsgründe, und die Behandlung ist in der Trükei verfügbar.

Die Kinder spielen in diesem Fall keine Rolle mehr, da sie inzwischen beide volljährig sind.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 10:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Unmenschlich.
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Cetan
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 10:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also zuerst müßte erstmal geklärt werden, was die Auslb. im speziellen Fall unter dem Begriff "mangelnde Deutschkenntnisse" versteht. Immerhin hält sich die Frau ja seit 2008 in Deutschland auf, hat hier gelebt und ist auch nicht verhungert. Und obendrein sind da auch noch ihre zwei erwachsenen Kinder; da wird sie also kaum hilflos im deutschen Sprachraum sein.
Den Erhalt von Transferleistungen als Grund für eine Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels auzulegen, ist ebenso fragwürdig und bedarf auf jeden Fall der Überprüfung: Seit wann bezieht die Frau Hartz IV und ist damit zu rechnen, dass es sich um einen "Dauerzustand" handeln wird? Jemanden wegen kurzfristiger Arbeitslosigkeit auszuweisen, halte ich persönlich für masslos übertrieben.
Das gleiche sehe ich im Fall der Chemotherapie: Das Argument der Ausländerbehörde erscheint mir beinahe wie ein Schildbürgerstreich: Wenn die Frau tatsächlich mangelnde Deutschkenntnisse hat, frage ich mich, was sie dann mit einer Behandlung in der Türkei soll? Spricht sie türkisch oder englisch? Wenn nicht, ist sie wegen der Behandlung in Deutschland allemal besser aufgehoben. Was soll also das Argument der Ausländerbehörde, die Behandlung könnte auch in der Türkei fortgeführt werden? Oder kungelt da wer mit einem türkischen Reisebüro? Mein Tipp an die ALB.: Vor dem Denken bitte das Gehirn einschalten!

Cetan

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 11:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

auch wenn es unmenschlich erscheint, nach dem Gesetz ist die ABH leider im Recht. Und wenn man die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu dem Thema sieht und dann noch ABH Berlin hört, wird die Frau keine großen Chancen haben

« Cetan » hat folgendes geschrieben:
Also zuerst müßte erstmal geklärt werden, was die Auslb. im speziellen Fall unter dem Begriff "mangelnde Deutschkenntnisse" versteht.

Hat die Frau einen Integrationskurs besucht und abgeschlossen?
Zitat:
Immerhin hält sich die Frau ja seit 2008 in Deutschland auf,

Laut Ausgangspost seit 2002, 2008 geschieden. Danach eigenständioges Aufenthaltsrecht. Das gibt es im Normalfall nur für ein Jahr und wird nur verlängert, wenn die Voraussetzungen nach §5 Absatz 1 AufenthG vorliegen.
Zitat:
Den Erhalt von Transferleistungen als Grund für eine Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels auzulegen, ist ebenso fragwürdig und bedarf auf jeden Fall der Überprüfung:

Genau das sagt aber §5Abs. 1 AufenthG.
Zitat:
Wenn die Frau tatsächlich mangelnde Deutschkenntnisse hat, frage ich mich, was sie dann mit einer Behandlung in der Türkei soll? Spricht sie türkisch oder englisch?

Nehmen wir mal das einfachste an, das sie einfach eine Türkin ist.
Bleibt also nur, das sie in der Türkei wahrscheinlich nicht Krankenversichert ist.
Die einzige Möglichkeit, die hier überhaupt in frage käme wäre eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.

mfg
Thomas Böttcher


P.S. ich hol mal was zum knabbern

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Florian




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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 12:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nur zum Verständnis der Gesetzeslage:

Ich hatte das immer so verstanden, dass der ausländische Ehepartner zunnächst eine befristete, dann nach 3 Jahren eine unbefristete AE bekommt... Nach der Scheidung wird diese dann wieder befristet, oder wie?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 12:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Florian » hat folgendes geschrieben:
Ich hatte das immer so verstanden, dass der ausländische Ehepartner zunnächst eine befristete, dann nach 3 Jahren eine unbefristete AE bekommt... Nach der Scheidung wird diese dann wieder befristet, oder wie?

Nö,
generell hat man nach zwei Jahren Anspruch auf eine von der Ehe eigenständige AE.
Eine Niederlassungserlaubniss bekommen deutschverheirate nach drei Jahren, Ausländer nach acht Jahren.
Eine Niederlassungserlaubniss ( unbefristete AE gabs im alten Ausländergesetz) bekommt man aber nur, wenn man bestimme Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Einzahlungen in die Rentenkasse) erfüllt. Eine NE kann durchaus widerufen werden (allerdings nur innerhalb 1 bis zwei Jahren nach Erteilung), wenn man Sozialleistungen bezieht.

mfg
Thomas Böttcher

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Florian




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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 12:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ok, danke. Das heisst dass im diskutierten Fall wohl nie, auch nicht während der verheirateten Zeit, die Bedingungen für eine NE erfüllt waren?
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 12:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« Florian » hat folgendes geschrieben:
ok, danke. Das heisst dass im diskutierten Fall wohl nie, auch nicht während der verheirateten Zeit, die Bedingungen für eine NE erfüllt waren?

So sieht es aus. Da fehlen zwei Jahre Ehe.
mfg
Thomas Böttcher

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 12:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Also zuerst müßte erstmal geklärt werden, was die Auslb. im speziellen Fall unter dem Begriff "mangelnde Deutschkenntnisse" versteht.


Die Frau kann sich nicht mit dem Sachbearbeiter unterhalten, sie ist auf einen Domletscher angewiesen. Gleichwohl hat sie einen Nachweis, dass sie an einem Integrationskurs teilgenommen hat.

Sollte man mich fragen, wie ich die Deutschkenntnisse einschätze, so würde ich sagen: "Die Frau sprich kein Deutsch".

@ Garfiled
In der Tat, die Frau ist Türkin

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Florian




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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 13:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Da fehlen zwei Jahre Ehe.


Ah, da liegt wohl mein Missverständnis. Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet gewesen wäre, dann hätte sie vielleicht die NE schon länger und jetzt keine Probleme?

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Cetan
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BeitragVerfasst am: 14.12.2010, 14:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Florian » hat folgendes geschrieben:
....Ah, da liegt wohl mein Missverständnis. ...


Auch ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass es hier um eine Vietnamesin ginge. Deswegen meine Unverständnis, warum sie ihre Krankheit in der Türkei auskurieren solle. Mit den Augen rollen Aber man weiss ja nie...! Lachen Dennoch bin ich der Meinung, dass die hier begonnene Behandlung besser auch hier zu Ende geführt werden sollte. Soviel Menschlichkeit und Rücksachtnahme sollte man auch von einer Behörde erwarten und verlangen können.

Cetan

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