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SunshineGirl
Gast
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
28.08.2010, 20:25 NAMENSÄNDERUNG/GEBÜHREN; FORMALITÄTEN |
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Hey Leute, nachdem wir jetzt seit fast drei Monaten verheiratet sind habe ich mich entschlossen den Vietnamesischen Nachnamen meines Mannes anzunehmen. Auf Doppelname wollen wir wahrscheinlich verzichten.Es müssen also nur meine Dokumente wie Personalausweis und Reisepass geändert werden. Natürlich auch Krankenversicherungskarte, Bankkarte usw.
Aber wir wollen das so damit später mein Mann, hoffentlich bald unser Kind und ich den gleichen Familiennamen tragen.
Wer weiß wieviel Aufwand das ist, wie lange es dauert und wieviel es in etwa kostet?
Außerdem würde ich so gerne den " Mittelnamen" meines Mannes mitannehmen - wegen der Bedeutung - aber er meinte das geht wahrscheinlich nicht. Oder vielleicht doch? Schreibt mir. Danke schon mal und schönes WE! Sunshinegirl***
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Catinat
Gast
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Verfasst am:
29.08.2010, 05:16 (Kein Titel) |
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Bedenkt bitte kurz vorher noch einmal die moeglichen Nachteile einer vollen Namensannahme der Frau. Meine Frau und ich sind mit unterschiedlichem Namen (nur Zusatz meines Familiennamens vor dem langen vietnamesischen Namen meiner Frau), unterschiedlicher Nationalitaet bestens gefahren.
Die Kinder ? Je nachdem, welche Staatsangehoerigkeit. Wo zur Schule.
Kosten ? Beim Standesamt fragen ! Morgen ist Montag, gleich hin.
Bei der Scheidung muss die “Rueckabwickelung” dann sicherlich auch bezahlt werden.
Letzteres nehmt bitte nicht allzu Ernst.
Lasst die Sonne scheinen : Catinat
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Carsten
Gast
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Alter: 63
Anmeldungsdatum: 13.11.2009
Beiträge: 194
Wohnort: Jena/HCMC
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Verfasst am:
29.08.2010, 07:36 (Kein Titel) |
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SunshineGirl
Gast
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
29.08.2010, 07:54 (Kein Titel) |
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Wir leben z.Z. in Deutschland, evtl. später in VN.Nachteile welcher Art sind denn gemeint? Wegen Diskreminierung mache ich mir da keine Sorgen. Ich werde stolz auf meinen Vietnamesischen Namen sein. Und Scheidung??? Was ist das denn?? LG Sunshinegirl
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Niko
Gast
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Verfasst am:
29.08.2010, 10:11 (Kein Titel) |
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Hallo SunshineGirl,
das mit der Namensänderung kommt darauf an, weche Staatsbürgerschaft ihr bestizt und ob ihr nach Deutschem oder Vietnamesischen Recht verheiratet seid.
Normalerweise istz es in Vietnam so, dass der Mann und die Frau ihre alten Namen behalten. Die Kinder bekommen den Familiennamen des Vaters.
Das mit der Scheidung würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ihr seid natürlich frisch verliebt und da denkt man nicht an Scheidung, das ist ja klar. Aber Du solltest diesen worst case berücksichtigen
Viele Grüße
Niko
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
29.08.2010, 10:17 (Kein Titel) |
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H(a)i,
die Annahme des vietnamesischen Namens als gemeinsamen Ehenamen wäre nur nach deutschen Recht möglich.
IMHO sollte man das aber sein lassen, da es mehr Komplikationen für den vietnamesischen Partner ergibt, als wenn ein Vietnamese den deutschen Namen seines Partners annimmt.
Erklärung: für die Wahl des gemeinsamen Ehenamens muss bestimmt werden, welches Recht gilt. In diesem Fall wäre es das deutsche und das vietnamesische. Da es aber kein Gesetz zur Namensführung in Vietnam gibt kann als Rechtsform nur das deutsche Recht gewählt werden.
Nach deutschen Recht ist für die Wahl des gemeinsamen Ehenamens notwendig, das die Namensführung nach deutschen Recht geschieht. Dazu muss vor der Bestimmung des Ehenamens der vietnamesische Namen an das deutsche Namensrecht angeglichen werden. Dafür entfällt der Mittelname (thi, van ...) ersatzlos.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Niko
Gast
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Verfasst am:
29.08.2010, 10:43 (Kein Titel) |
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Wir haben in Vietnam geheiratet und also hat jeder seinen Namen erst mal behalten.
Als wir die Ehe auch in Deutschland anerkennen haben lassen, bekam meine Frau einen Doppelnamen verpasst und einen entsprechenden Einkleber in den Pass. Als sie einen neuen vietnamesischen Pass bekam, war natürlich der Einkleber wieder weg. In Deutschland hat sie also einen Doppelnamen und in Vietnam ihren ursprünglichen. Klingt kompliziert aber so sind nun mal die beiden Rechtssysteme
Viele Grüße
Niko
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
29.08.2010, 11:59 (Kein Titel) |
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H(a)i,
« Niko » hat folgendes geschrieben:
Als wir die Ehe auch in Deutschland anerkennen haben lassen, bekam meine Frau einen Doppelnamen verpasst und einen entsprechenden Einkleber in den Pass. Als sie einen neuen vietnamesischen Pass bekam, war natürlich der Einkleber wieder weg. In Deutschland hat sie also einen Doppelnamen und in Vietnam ihren ursprünglichen.
Es gibt zwei Varianten den neuen Namen im Pass zu verewigen: Zusatzaufkleber zur AE mit dem Aufdruck "Trägt im Bereich des Personenstandsgesetzes den Namen XY" oder durch einen Stempel im Pass "New Name after marriage".
Folgende Varianten sind gültig:
- Name im Pass = Name auf der AUfenthaltserlaubniss + Zusatzblatt zur AE mit Hinweis auf Ehenamen
- Name im Pass + Stempel mit neuen Namen und neuer Name auf der AE.
Eine der beiden Varianten muss dem Pass entsprechen, ansonsten wäre die eingeklebte AE ungültig.
Sollte das der Fall sein müsste die ABH den Aufkleber entsprechend neu ausstellen. Im Falle Vietnam darf die ABH nicht auf die Ausstellung eines neuen Passes bestehen, da die Namensführung in VN nicht gesetzlich geregelt ist.
mfg
Thomas Böttcher
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SunshineGirl
Gast
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
29.08.2010, 12:20 @Garfield |
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Hi, bedeutet das daß mein Mann dann seinen Mittelnamen aufgeben müßte? Das hab ich ja noch nie gehört. Ich hätte diesen Mittelnamen ja auch gern, aber der ist ja tendetiell eher den Vornamen zuzuordnen, stimmts?Ist aber kein "van" sondern "Frühling".
Mein Mann hat die Vietnamesische Staatsangehörigkeit und ich die Deutsche.
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garfield2008
Moderator
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Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
29.08.2010, 12:50 (Kein Titel) |
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@SunshineGirl,
um einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen muss man vor dem Standesamt angeben, ob für die Namensführung deutsches oder vietnamesisches Recht gelten soll. Da es aber kein vietnamesisches Gesetz zur Namensführung gibt bleibt als Form der Rechtswahl nur deutsches Recht.
Um einen gemeinsamen Namen zu bilden muss der ausländische Name an die deutsche Form angeglichen werden. Und dazu entfällt der Mittelname. Theoretisch wäre es noch möglich, aus dem Vornamen und dem Mittelnamen einen Doppelnamen als Vorname zu bilden, aber das hilft in dem Fall auch nicht weiter.
mfg
Thomas Böttcher
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SunshineGirl
Gast
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
29.08.2010, 13:05 (Kein Titel) |
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@garfield
warum könnte man dann nicht den Frühling zum 2. Vornamen ernennen. Oder müßte es dann anders geschrieben werden? Mit Bindestrich? Sehr kompliziert alles, hmm. Ich möchte meinem Mann doch nicht seinen Mittelnamen wegnehmen lassen nur weil ich den Nachname annehme. lg
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
29.08.2010, 13:31 (Kein Titel) |
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H(a)i,
man kann den Mittelnamen zum zweiten, dritten .... Vornamen machen, das würde aber nur für deinen Mann gelten. Dein Vorname würde bleiben wie er ist, weitere Vornamen annehmen iss leider nicht.
Schon des ändern des Mittelnamens zum Vornamen liegt im ermessen des Standesbeamten, wenn dieser sagt, der Name entfällt, kann ihn nicht einmal ein Gericht anweisen, etwas anderes zu machen.
mfg
Thomas Böttcher
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SunshineGirl
Gast
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
30.08.2010, 17:43 (Kein Titel) |
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Heute habe ich mit dem Standesamt telefoniert. Laut Auskunft kann mein Mann seinen Mittelnamen behalten und es wird auch nichts an der Schreibweise des Nachnamens geändert. Das heißt ich übernehme den mit allen Schnörkeln und Akzenten - was ich im übrigen gut finde.
Die Bearbeitung kostet 30 Euro. Ich muß meinen Reisepass und Perso mitbringen. Er seine Geburtsurkunde und diese soll anwaltlich geprüft sein. Das ist sie ja - in VN. Mit notariellem Sigel.Und natürlich unsere Heiratsurkunde brauchen wir.
Dann wollen wir da morgen mal hin.Vielleicht wird ja auch dieses Verfahren nicht bundesweit einheitlich gehandelt. Aber so ist das ok für uns.
LG Sunshinegirl
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SunshineGirl
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
31.08.2010, 12:48 (Kein Titel) |
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so nun hat alles so geklappt. Der Standesbeamte hat sich das Vietnamesische Namensrecht nochmals durchgelesen und nun konnte mein Mann den Mittelnamen behalten und meinen neuen Nachnamen mußte er per Hand mit 2 hoi -Akzenten versehen da die nicht vorrätig in dem Pc-Programm waren, alle anderen komischerweise schon...Aber er war sehr nett und geduldig.
Nun muß ich alles ändern lassen. , Versicherungen, Rentenversicherungsnachweis, Krankenkasse, Bank, GEZ, usw...
Die Gebühren betrugen 30 Euro. Und natürlich wieder 59 Euro und 8 Euro für Reisepass und Perso. Muß neu beantragt werden. Führerschein behält mit neuem Ausweis die Gültigkeit...Bis bald! LG Sunshinegirl
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