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 Vaterschaftsanerkennung im Konsulat Saigon

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 25


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BeitragVerfasst am: 24.07.2010, 09:11    Vaterschaftsanerkennung im Konsulat Saigon Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

bin gerade aus Vn zurück und möchte für alle Interressierten über das Prozedere der Vaterschaftsanerkennung im D Konsulat berichten.
Ich kann nur Gutes über die Mitarbeiter dort berichten und bin sehr zufrieden.

Zuerst die Fakten:
- Freundin in Vn im 6. Monat schwanger
- wir sind nicht verheiratet

Vorgehensweise:
- bin in meinem Heimatort zum Standesamt gegangen und habe gefragt was ich alles brauche
- der zuständige Beamte wusste es nicht genau,versprach mir sich kundig zu machen
- nach einem Tag Rückruf
- ich benötigte:
; Gebutrtsurkunde von mir + meiner Freundin (möglichst Original !!!)
; Ausweis oder Reisepass von mir
; Kopie Reisepass meiner Freundin
; hatte ich alles da, also kein Problem

- mit diesen Dokumenten wieder zum Standesamt
- Mitarbeiter füllte das Formular " Anerkennung der Vaterschaft" aus
- mit diesem Formular muss meine Freundin nun zur dt. Botschaft in Hanoi und alles bestätigen

- E-Mail von mir zum Konsulat in Saigon mit der Frage ob das alles auch in SG möglich sei (logistisch einfacher für uns)
- E-Mail Antwort nach 2 !!!! Stunden: ja, kein Problem
- E-Mail zurück um Termin auszumachen da ich selber 1 Woche später in Sg bin
- Terminvorschlag vom Konsulat mit der Bitte, das Formular vom Standesamt zu faxen um alles vorzubereiten
- Termin bestätigt, Formular gefaxt
- mit meiner Freundin zum Termin ins Konsulat
- nach einer halben Stunde war alles erledigt
- Kosten = 1.050 000 VND

Nach der Geburt muss ich diese dann noch anzeigen (im Konsulat oder im dt. Standesamt). Dazu genügt Geburtsbestätigung vom VN-Krankenhaus und Vaterschaftsanerkennung. Besser natürlich VN-Geburtsurkunde. Dann kann ich dt. Geburtsurkunde beantragen und dt. Reisepass. Für die BR Deutschland hat das Kind dann beide Staatsangehörigkeiten.
Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit den dt. Urkundenbeamten im Konsulat Saigon. Sehr höflich,sehr sachlich. Auf jede Frage eine kompetente Antwort.

Vielleicht hilft dieser Beitrag ja dem einen oder anderen.
Gruß, Tom...

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aea.vn
Gast



Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 23.05.2009
Beiträge: 90
Wohnort: Hai Duong


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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 11:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom,
habe exakt diese Erfahrung in Hanoi gemacht. Alles optimal gelaufen und nach der Geburt unserer Tochter (in etwa 4 Wochen) dauert die Anerkennung auch nur wenige Minuten.
Wir haben auch die Ehe durch das Standesamt 1 in Berlin anerkennen lassen. Kosten 47 Euro.

BITTE VERGISS DIE NAMENSFINDUNG FUER DAS KIND NICHT. DAS IST WICHTIG!!! AUCH DA HILFT DAS KONSULAT / BOTSCHAFT GERNE.

Meine Frau heisst nach deutschem Recht Eichhorn Thi Thu Ha. Das Kind wird Eichhorn Maya heissen.

Viel Glueck fuer den Nachwuchs

Juergen

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linhde
Gast





Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 35



BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 17:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Tom.
Muss deine Freundin nicht Ledigbescheinigung vorzeigen?

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 25


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

linhde,
Wofür? Für die Vaterschaftsanerkennung ist nur maßgebend,daß sie bestätigt, das ich der Vater ihres Kindes bin.

Gruß, Tom...

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 25


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

aea.vn,

Danke, wünsche Dir auch alles Gute.
Das mit der Namensfindung sollte kein Problem sein.
Ich habe gut "vorgearbeitet" und denke das auf der VN Geburtsurkunde unser Kind schon meinen Namen bekommt.

Gruß, Tom.

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 25


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

linhde,

Hier zum besseren Verständniss für Dich der Originalgetreue Text aus der Urkunde des Dt. Konsulates:

"Zustimmung zum Vaterschaftsanerkenntnis.

Herr ........ ,geb......, wohnhaft in......... hat am .... in einer vom Standesamt(mein Heimatort) errichteten Urkunde anerkannt, der Vater des Kindes zu sein, das ich voraussichtlich am .... zur Welt bringen werde. Ich stimme dem Vaterschaftsanerkenntnis zu. Ich bin ledig; die Vaterschaft eines anderen Mannes als Herrn ..... besteht nicht."

Das war alles. Ledigkeitsbescheinigung hätten wir zwar gehabt, war aber nicht nötig.

Gruß, Tom.

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AndyNguyen
Gast



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Alter: 53
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 793
Wohnort: Berlin u. Hai Phong


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 14:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

An die beiden "anerkannten" Väter. Ja, so soll es laufen... . Von daher Dank für Eure Beiträge, die einmal festgestellt haben....es gibt auch Gründe die Botschaften mal zu leben, wenn sie ihre Arbeit zu machen, wie es der deutsche Stuerzahler erwartet.
_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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linhde
Gast





Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 35



BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 15:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom
Vielen Dank

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alphajet
Gast



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Anmeldungsdatum: 13.06.2010
Beiträge: 14


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 21:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

wünsche allen beteiligten alles Gute für die Zukunft!

LG alphajet

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