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Autor |
Nachricht |
Manfred
Gast
Geschlecht:
Alter: 60
Anmeldungsdatum: 03.11.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Vung Tau / Konstanz
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Verfasst am:
03.11.2008, 18:20 Bleiberecht |
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Hallo
Ich möchte im Mai 09 nach Vietnam auswandern,um mich dort selbstständig zu machen.Meine Lebensgefährtin ist Vietnamesin mit Deutschem Pass meine Tochter hat beide Pässe.Kann ich ein Dauerhaftes bleiberecht in Vietnam bekommen.Wenn ja,kann ich das schon beim Konsulat in Berlin beantragen ?
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
03.11.2008, 22:41 (Kein Titel) |
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Hallo Manfred,
du kannst zunaechst nur mit einem ganz normalen Visum (Gueltigkeit fuer 3 oder 6 Monate) nach Vietnam reisen. Dieses Visum kann im Normalfall problemlos in Vietnam selbst verlaengert werden. Erst wenn du mindestens ein Jahr lang ununterbrochen deinen Wohnsitz in Vietnam hattest, kannst du bei der zustaendigen Immigrationsbehoerde (Hanoi, Da Nang oder Saigon) eine sogenannte Residence Card beantragen. Dafuer sind ganz bestimmte Voraussetzungen zu erfuellen. Bei Selbststaendigkeit kenne ich mich aber mit diesen Vorausetzungen nicht aus. Die Residence Card wird zunaechst fuer 1-3 Jahre befristet, spaeter dann unbefristet ausgestellt. Damit kannst du dann ohne Visum so oft ein- oder ausreisen wie du willst.
Beachte bitte, dass sich deine Frau mit ihrem Deutschen Pass und der Visabefreiung immer nur maximal 90 Tage am Stueck in Vietnam aufhalten kann. Dann muss sie kurz ausreisen, um wieder 90 Tage Aufenthaltsrecht zu bekommen. Daher waere es vielleicht besser, auch fuer sie in Deutschland ein Visum zu beantragen. Deine Tochter darf nach vietnameischem Recht nur einen Pass besitzen.
Viele Gruesse
Cathrin
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Thiên Thanh
Gast
Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 25
Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am:
03.11.2008, 23:05 (Kein Titel) |
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Hm,
es stimmt zwar, dass das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz nur die vn StaA anerkennt, aber es geht nicht automatisch von der Ungültigkeit aus, wenn die Person zwei Pässe besitzt.
Ferner war die Lebensgefährtin ja vietnamesischen Ursprungs. Hierzu gibt es seit kurzem eine Neuregelung, dass sie weiterhin, auch wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat, als Vietnamesin behandelt wird.
Ferner kannst du, falls du wirklich längerfristig in VN bleiben willst, sogleich am Anfang diesen Willen ausdrücklich zeigen: z.B. durch besondere Taten und Glaubwürdigkeit! Wenn du durch deine Selbständigkeit Arbeitsplätze schaffst, d.h. etwas für das "Land" tust, dann kannst du sofort ein Bleiberecht bekommen!
Wie gesagt, das vietnamesische Recht ist grad dabei, sich zu "globalisieren", d.h. zu verwestlichen, damit mehr Ausländer nach VN kommen!
_________________ Das Glück kommt nur zu dem, der ihm entgegenkommt!
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
03.11.2008, 23:16 (Kein Titel) |
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H(a)i,
« Thiên Thanh » hat folgendes geschrieben:
es stimmt zwar, dass das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz nur die vn StaA anerkennt, aber es geht nicht automatisch von der Ungültigkeit aus, wenn die Person zwei Pässe besitzt.
gibt es eine neue Fassung zum Staatsangehörigkeitsgesetz? Die mir vorliegenden Übersetzungen inkl. Anwendungshinweise besagen etwas anderes.
Ich wäre schon daran interresiert, das meine Kinder auch die VN STA gekämen, bisher erhält man von der Botschaft nur die Auskunft, das eine Registrierund der Kinder nicht möglich sei, da diese schon die deutsche STA haben und deshalb die VN STA nicht möglich ist.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
03.11.2008, 23:50 (Kein Titel) |
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« Thiên Thanh » hat folgendes geschrieben:
Wenn du durch deine Selbständigkeit Arbeitsplätze schaffst, d.h. etwas für das "Land" tust, dann kannst du sofort ein Bleiberecht bekommen!
Davon ist mir bis jetzt nichts bekannt. Hast du da eventuell einen Link?
Dagegen kenne ich mehrere Faelle, wo Auslaendern, sogar mit einem vietnamesischen Partner verheirateten Auslaendern, die Erteilung der Residence Card trotz Erfuellung aller Voraussetzungen verweigert wurde.
Viele Gruesse
Cathrin
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lacrangchay
Gast
Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 91
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Verfasst am:
06.11.2008, 01:14 (Kein Titel) |
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lacrangchay
Gast
Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 91
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Verfasst am:
06.11.2008, 01:17 (Kein Titel) |
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jocker7531
Gast
Geschlecht:
Alter: 59
Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Usedom
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Verfasst am:
23.11.2008, 13:24 (Kein Titel) |
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Kann es mit dem Visum für 3 monate Probleme geben wenn man nur ein ONe Way Ticket hat?????????????????LG
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
25.11.2008, 00:00 (Kein Titel) |
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Es wird bei der Einreise kein Aus- oder Weiterreise-Ticket verlangt.
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tak
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 135
Wohnort: Nha Trang
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Verfasst am:
13.01.2009, 02:11 (Kein Titel) |
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« Thiên Thanh » hat folgendes geschrieben:
Hm,
es stimmt zwar, dass das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz nur die vn StaA anerkennt, aber es geht nicht automatisch von der Ungültigkeit aus, wenn die Person zwei Pässe besitzt.
Ferner war die Lebensgefährtin ja vietnamesischen Ursprungs. Hierzu gibt es seit kurzem eine Neuregelung, dass sie weiterhin, auch wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat, als Vietnamesin behandelt wird.
Ferner kannst du, falls du wirklich längerfristig in VN bleiben willst, sogleich am Anfang diesen Willen ausdrücklich zeigen: z.B. durch besondere Taten und Glaubwürdigkeit! Wenn du durch deine Selbständigkeit Arbeitsplätze schaffst, d.h. etwas für das "Land" tust, dann kannst du sofort ein Bleiberecht bekommen!
Wie gesagt, das vietnamesische Recht ist grad dabei, sich zu "globalisieren", d.h. zu verwestlichen, damit mehr Ausländer nach VN kommen!
Leider ist das nicht ganz so: Es gibt noch kein Bleibe/AufenthaltsRECHT fuer Auslaender,. Visas koennen eigentlich alle, innerhalb des Landes verlaengert werde. Eine Ausreise ist normalerweise nicht noetig.
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