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 Bruder ohne Aufenthaltserlaubnis

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Skorpion
Gast



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Anmeldungsdatum: 16.08.2008
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BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 17:29    Bruder ohne Aufenthaltserlaubnis Antworten mit ZitatNach oben

Ich hab ein riesiges Problem und wer könnte mir dabei helfen !!!!!


Angenommen meine Freundin die eine VN ist hat einen Bruder, der bei ihr lebt und nicht Gemeldet ist .

Sie ist Unbefristet und kann in Deutschland bleiben , was könnte man aber für ihren Bruder tun ?

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 19.08.2008, 09:44    Re: Hilfeeeeeeee Antworten mit ZitatNach oben

« Skorpion » hat folgendes geschrieben:
... was könnte man aber für ihren Bruder tun ?


Ihn zur Ausreise zum Flughafen fahren. Aber vorher mit der ABH abklären.

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cpiko
Gast



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Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 14.09.2008, 22:37    Re: Hilfeeeeeeee Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
« Skorpion » hat folgendes geschrieben:
... was könnte man aber für ihren Bruder tun ?


Ihn zur Ausreise zum Flughafen fahren. Aber vorher mit der ABH abklären.


Dass ist ja mal eine sehr hilfreiche Antwort, aber im Prinzip hast du Recht.

Da es sich aber nur um eine Annahme (also rein fiktiv) handelt, kann man genauso gut annehmen, es würde ewig so weiter gehen und man würde nie erwischt werden.

Für konkretere Hinweise bräuchte man auch konkretere Infos:

Seit wann in D?
Aus welchem Grund in D?
Hatte er schon mal einen Aufenthaltsstatus?
Wenn ja, welchen und wieso ist er nicht ausgereist?

usw.

mfg,
Christian

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 21.09.2008, 22:28    Re: Hilfeeeeeeee Antworten mit ZitatNach oben

« thi-andreas » hat folgendes geschrieben:
« Skorpion » hat folgendes geschrieben:
... was könnte man aber für ihren Bruder tun ?


Ihn zur Ausreise zum Flughafen fahren. Aber vorher mit der ABH abklären.


... denn wenn sie seine Illegalität wissentlich deckt kann sie sich auch strafbar machen.

boxi00

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VFU999






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BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 09:31    Re: Hilfeeeeeeee Antworten mit ZitatNach oben

« boxi00 » hat folgendes geschrieben:

... denn wenn sie seine Illegalität wissentlich deckt kann sie sich auch strafbar machen.


Nenne mal bitte die gesetzlichen Grundlagen dafür.

Im heutigen Morgenmagazin kam eine Bericht über eine Bonner Anlaufstelle (sorry, habe den exakten Namen nicht gemerkt) die sich um illegal in Deutschland lebende Menschen kümmert (Wohnungsbeschaffung, ärztliche Betreuung, .Kindergartenplatzsuche...) Wie ist es dann mit boxi00-Auffassung ?

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 09:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ VFU999

Nicht alles was für Menschen getan wird, ist rechtlich einwandfrei.

Was die Unterstützung eines illegal hier lebenden Bürgers anbelangt wurde hierzu schon öfters in info4alien.de Stellung bezogen.

Bei aktiven Unterstützung oder nicht Verhinderung einer Straftat nenne ich nur das Wort Strafvereitelung, wobei es bei nahen Angehörigen möglich ist, diese nicht zur Anzeige zu bringen. Inwieweit gewisse Organisationen auch den gleichen Schutz geniesen, kann ich dir leider nicht sagen.

boxi00

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VFU999






Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 11:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

info4alien ist auch ein gutes Beispiel. Die Admin/Moderatoren (meistens Behördenmitarbeiter) erfahren dort regelmässig und oft von Mißbrauch, u.ä. Fällen und müssten eigentlich .... Ich weiß nicht ob sie es tun, hoffe nicht aber meine Hand möchte ich dafür nicht ins Feuer legen !

Ich glaube grundsätzlich nicht, daß sich die Schwester des "Illegalen" im Sinne einer Strafvereitelung schuldig macht, da sie weder vor Polizei noch vor Polizei ihren Bruder belasten muss. Deshalb trifft Deine obengenannter Hinweis (21.09.2008) nicht zu, wie Du aktuell eigentlich selbst einräumst.

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didi240




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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 10:26    Re: Bruder ohne Aufenthaltserlaubnis Antworten mit ZitatNach oben

Angenommen meine Freundin die eine VN ist hat einen Bruder, der bei ihr lebt und nicht Gemeldet ist .

Sie ist Unbefristet und kann in Deutschland bleiben , was könnte man aber für ihren Bruder tun ?[/quote]

die Schwester hat sich damit strafbar gemacht! Also mit ausweisen!!

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boxi00
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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 11:04    Re: Bruder ohne Aufenthaltserlaubnis Antworten mit ZitatNach oben

« didi240 » hat folgendes geschrieben:

die Schwester hat sich damit strafbar gemacht! Also mit ausweisen!!

Deine persönliche Meinung ist nicht der Massstab der Dinge.

In Sachen Ausweisung sei sehr zu empfehlen zu lesen §§ 53 ff AufenthG und zum Thema "Strafvereitelung" bietet wikipedia eine umfangreiche Information an.

Subjetives Empfinden muss noch lange nicht mit dem Gesetz harmonieren. Winken

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didi240




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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 11:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

das war auch nur meine persönliche Meinung - die deutschen Gesetze sind auf Grund unserer Vergangenheit einfach zu lasch, bei Straftätern wird eben nur " du du " gemacht und das wars
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banh bao
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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 11:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« didi240 » hat folgendes geschrieben:
das war auch nur meine persönliche Meinung - die deutschen Gesetze sind auf Grund unserer Vergangenheit einfach zu lasch, bei Straftätern wird eben nur " du du " gemacht und das wars


schön und gut aber versetzt dich doch mal bitte in die situation der schwester, was sollte sie machen? - was würdest DU machen?

_________________
mfg banh bao
Ich gebe keine Garantie auf die Richtigkeit meiner Deutschen Orthographie.

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didi240




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Beiträge: 131
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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 11:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ja natürlich würd ich meine Schwester oder Bruder verstecken -
der Bruder soll sich eine Vietnamesin mit deutschem Pass suchen, Kinder machen dann bekommt er eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung - so hat es eine bekannte Familie gemacht -

bin deutsch und mit einer Vietnamesin verheiratet

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boxi00
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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 12:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« didi240 » hat folgendes geschrieben:
die deutschen Gesetze sind auf Grund unserer Vergangenheit einfach zu lasch,


Die Gesetze sind nicht zu lasch, sondern es ist eben eine schützenswerte Situation, dass man seinen nächsten Angehörigen nicht ans Messer liefern muss. Das trifft auch auf andere Straftaten und deutsche Staatsbürger zu.

Nur weil es sich hier um einen ausländischen Bürger handelt, würde man dieses rechtsstaatliche Prinzip am liebsten beiseite schieben.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 01.01.2010, 17:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen ist straffrei.

vgl: § 258 (6) StGB

_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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