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 Heirat in Vietnam

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schwabeberlin
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Anmeldungsdatum: 11.06.2009
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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 10:57    Heirat in Vietnam Antworten mit ZitatNach oben

Ich möchte meine vietnamesische Freundin in Vietnam heiraten und sie dann im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen.
Kann mir jemand sagen welche Unterlagen ich für eine Heirat in Vietnam benötige? Geburtsurkunde etc.
Vielen Dank

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andy
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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 11:04    Re: Heirat in Vietnam Antworten mit ZitatNach oben

Hallo schwabeberlin,

hast Du Dir mal die Muehe gemacht, hier im Forum ein bisschen nach dem zu suchen, was Du gefragt hast? Das ist schon x-mal beantwortet worden. Nur Mut, die Suchfunktion beisst nicht! Winken

Andy

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frank
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Beiträge: 49
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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 04:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo schwabeberlin,
was Du an Dokumenten benoetigst, kannst du im Internet bei der vn. Botschaft in Berlin erfahren.
Du benoetigst:
1.begl. Kopie deines Reisepasses
2.Original o. begl. Kopie Geburtsurkunde
3.Gesundheitszeugnis
4.dt. Ehefaehigkeitszeugnis (Standesamt)
5.evtl. vorherige Heiratsurkunde
6.Scheidungsurteil
7.wenn Pkt.5u.6 nicht,dann Ledigkeitsbescheinigung
8.aktelle Meldebescheinigung
9. 7 Passbilder
10.Heiratsantrag (in Vietnam).
Punkt 1-8 musst Du von dt. Behoerden vorbeglaubigen lassen.(wo?,ist abhaengig vom jew. Bundesland) In der Regel Standesamt und Behoerde fuer Inneres.
dann endbeglaubigen von vietn. Botschaft in Berlin,dann uebersetzen lassen und evtl.die Uebersetzung nochmal notariell beglaubigen lasse.

Meine Aussagen sind natuerlich ohne Gewaehr auf Vollstaendigkeit,duerften aber so zutreffen.
Viel Spass bei den Behoerden Frank

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schwabeberlin
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Anmeldungsdatum: 11.06.2009
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BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 10:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen dank Frank,

ich habe noch Fragen dazu

1. Wer darf das Gesundheitszeugnis ausstellen? Mein Arzt, ein Krankenhaus?

2. Wer macht die Übersetzung - die Botschaft?

3. Die Orginaldokumente (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung muss von einer deutschen Behörde beglaubigt werden?

4. Meine Verlobte sprach davon, dass Sie eine von der Botschaft beglaubigte Vollmacht benötigt, dann könnte Sie den Heiratsantrag selber stellen.

Wäre wenn du oder jemand anders mir helfen könnte.

Vielen Dank nochmal

Heinz

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jörch
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BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 14:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Heinz,

ist bei mir zwar schon ein paar Jahre her, aber ich versuch' mich zu erinnern. Das Gesundheitszeugnis kannst du auch direkt in Vietnam machen, dann kannst du sicher gehen, dass es auch anerkannt wird. U.a. wirst du dort auch auf deinen Geisteszustand überprüft - ist aber ganz einfach ... Smilie

Die Übersetzungen lässt du besser auch deine Verlobte von zugelassenen Übersetzern vor Ort machen (ist deutlich günstiger - bei uns zahlst du bis zu 100 Euro für eine Seite, in vietnam sind's höchstens ein paar Dollar)

Die Dokumente müssen natürlich beglaubigt und überbeglaubigt werden. Bei mir haben das unter anderem das Landratsamt, die Regierung von Oberbayern, das Landgericht bzw. der Notar gemacht. Zum Schluss natürlich die vietnamesische Botschaft in Berlin. Klingt anstrengend, ist aber alles halb so schlimm ...

Das mit der Vollmacht für die Beantragung der Heirat beim Vokskomitee für meine Frau hatten wir auch probiert - letztlich konnten wir die Heirat aber erst beantragen, als ich wieder in Vietnam war, weil wir noch nicht alle Papiere zusammen hatten.

Nimm dir besser ein bisschen Zeit - den Familiennachzug kannst du erst beantragen, wenn ihr die Heiratsurkunde habt. Und das - die Erfahrung habe ich leider gemacht - kann dauern ....

Viel Glück und Grüße,
Jörch

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schiffer63
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BeitragVerfasst am: 22.12.2009, 16:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Habe am 21.12.09 meine Frau Phuong in Thai Binh (bei Hanoi) geheiratet und die Ehe-Urkunde sofort bekommen.Allerdings mußten wir auf den Termin 2 bzw.4 Wochen wegen Kleinigkeiten warten.
Ich habe vom 6.-27.12.Urlaub und sie war extra 10 Tage vorher geflogen("freiwillige" Ausreise),damit wir gleich heiraten können wenn ich komme und Zeit für den Botschaftskram haben,hat nicht sollen sein... Verrückt
Weinen Nun muß sie die Unterlagen alleine in Hanoi abgeben,weil erst wieder ab 21.01.2010 Termine frei sind - und Terminvergabe N U R über Internet,wie ich vor Ort gemerkt habe - ich könnt ko**en.

Übrigens haben wir KEIN Ehefähigkeitszeugnis gebraucht!!!

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 22.12.2009, 17:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Na dann viel Spass im Umgang mt der Botschaft. Lass Deiner Frau ein Schreiben von Dir da, aus dem hervorgeht, dass Du sie einlädst bei und mit Dir in Deutschland zu leben. Vielleicht wird dieses Schreiben nich benötigt. Ich hatte allerdings in Bangkok mal folgende Argumentation:

" Eine Einladung an die eigene Ehefrau ist notwendig, denn die Tatsache, dass Sie in Thailand eine Thailänderin geheiratet haben sagt ja noch nicht aus, dass Sie auch mit dieser Frau in Deutschland zusammen leben wollen."

_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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hien
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BeitragVerfasst am: 22.12.2009, 18:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@schiffer63
Für eine Heirat in Vietnam braucht man in den meisten Fällen kein Ehefähigkeitszeugnis. Hat man aber eins, wird im Nachhinein meist auf eine Echtheitsüberprüfung der Heiratsurkunde verzichtet.
Es wäre schön, wenn Du uns irgendwann mitteilst, ob Ihr eine Echtheitsüberprüfung der Heiratsurkunde durchführen lassen musstet.
Danke,
hien

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Pho_Bo
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BeitragVerfasst am: 22.12.2009, 20:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur ein Nachweis ,das jemand in der Lage ist zu heiraten. Die Überprüfung von Heiratsurkunden geschieht völlig unabhängig davon.
Die Überprüfung wird von einem zugelassenen vietnamesischen Anwalt der deutschen Botschaft durchgeführt welcher dann auch nochmal extra Geld kostet und etwa 6-8 Wochen dafür brauch,je nach Lage des Standesamtes oder Bezirk wo geheiratet wurde.

MfG Bo

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tak
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 04:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« schwabeberlin » hat folgendes geschrieben:
1. Wer darf das Gesundheitszeugnis ausstellen? Mein Arzt, ein Krankenhaus?



medizinisches zeugnis kann man hier machen- kleines geld-da es beide partner machen muessen kann man das zusammen machen, dauert etwa 1-2 stundennund hat einen einheitsptreis von 800 000 vn(2 partner). keine beglsubigung,keine uebersetzung,, is noetig

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hien
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 10:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Pho_Bo » hat folgendes geschrieben:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur ein Nachweis ,das jemand in der Lage ist zu heiraten. Die Überprüfung von Heiratsurkunden geschieht völlig unabhängig davon.

Bei einem Bekannten war es so, dass er vorher ein Ehefähigkeitszeugnis hatte und dann die Heirat in Deutschland beim Standesamt Berlin nachregistrieren lassen wollte, weil seine Frau den Sprachkurs noch nicht beendet hatte. Das Standesamt hat auf die Überprüfung verzichtet. Wir denken, dass es am Ehefähigkeitszeugnis lag, da Unterlagen von der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses (Passkopie, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde etc.) noch beim Standesamt waren. Natürlich kann es auch Ermessenssache des Standesbeamten sein. Er wird, so denke ich, eher eine Überprüfung verlangen, wenn noch keine Unterlagen vorlagen.
hien

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schiffer63
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 12:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wie,was,wo - Überprüfung,Nachregistrierung...verstehe nur Bahnhof.
Ich bin gültig verheiratet und das zählt doch auch in unserem schönen Lande,oder nicht?
Globalisierung nur für Dollar und Euro,oder was?
Was gibt´s den noch für Hindernisse die man sich ausgedacht hat,um 2 Liebende so lange wie möglich zu trennen -
in unserer "Freien Welt"???

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hien
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 13:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« schiffer63 » hat folgendes geschrieben:
Wie,was,wo - Überprüfung,Nachregistrierung...verstehe nur Bahnhof.

Hallo schiffer63,
ich vesuche, Dir die Sache kurz zu erklären. Mehr Infos bekommst Du, wenn du im Forum rumstöberst und Dir diese Seite anschaust.
http://www.forum-vietnam.de/go/kb.php?mode=article&k=7
Wenn Du eine vietnamesische Heiratsurkunde besitzt, heißt es noch lange nicht, dass die Ehe hier ohne weiteres anerkannt wird. Wenn Zweifel an der Echtheit der Urkunde bestehen, kann die Behörde (z.B. Ausländerbehörde) eine Echtheitsüberprüfung der Urkunde verlangen.
Wenn du möchtest, dass Deine Ehe sofort anerkannt wird, z.B. um die Steuerklasse ändern zu können, musst Du zum Standesamt und die Ehe registrieren lassen. Auch in diesem Fall kann der Standesbeamte eine Echtheitsüberprüfung der Urkunde verlangen. Da Ihr aber demnächst das Visum beantragen wollt, braucht Ihr erstmal nicht zum Standesamt, sondern wartet erstmal auf Antwort der Ausländerbehörde.
« schiffer63 » hat folgendes geschrieben:

Was gibt´s den noch für Hindernisse die man sich ausgedacht hat,um 2 Liebende so lange wie möglich zu trennen -
in unserer "Freien Welt"???

Oh, da haben sich unsere Herrschaften einiges einfallen lassen.
Hat Deine Frau schon das Zertifikat vom Goethe Institut? Denn ohne dieses Zertifikat wird der Antrag auf Familienzusammenührung meist nicht angenommen.
hien

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Pho_Bo
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 13:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:

Oh, da haben sich unsere Herrschaften einiges einfallen lassen.


Es gibt einige Dinge. So war es bei mir zum Beispiel:

-Interview
-Nachweis der Kontakte,also Yahoo Messenger...Telefonrechnungen..Besuche
-Kenntnisse über das Leben des anderen Partners

Am besten schaust du mal bei www.info4alien.de rein. Da bekommst du so einiges mit an Problemen,die daraus entstehen können.

MfG Bo

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schiffer63
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
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BeitragVerfasst am: 23.12.2009, 14:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sie hat den A1-Lehrgang schon vor ihrem Rückflug an der Volkshochschule in Berlin gemacht und darüber die Teilnahmebescheinigung.
Hab in Hanoi auch schon mit dem Chef vom Goethe-Institut gesprochen,der noch etwas dazu schreiben wollte,aber jetzt in Urlaub ist.
Sie war schon 8 Jahre in D.,kann sich unterhalten,also wäre ein Deutschlehrgang wohl irrsinnig...die zu vermittelnden GK hat sie schon lange.
Als sie mich kennenlernte und wir dann zusammenlebten,wollten wir alles legalisieren,deshalb sie ist "freiwillig" und selbst zahlend zurückgeflogen...

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