Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   
 Schnell-Statistik 
:: Beliebteste Artikel :: Beste Artikel :: Neueste Artikel ::

Autor HHFux Datum 31.01.2012, 11:21 Aufrufe 16847
Beschreibung Wissenswertes zum Notausgang
Kategorie Eheschließung Typ Anleitung

Heiraten in Dänemark
Grundsätzliches

Eine Hochzeit in Dänemark bietet sich vor allem dann an, wenn sich der/die vietnamesische Verlobte bereits in Deutschland aufhält (z.B. aufgrund eigenständiger Aufenthaltserlaubnis oder nach Einreise mit Touristenvisum) und das Paar kurzfristig heiraten möchte. Dieser Weg ist i.d.R. nur möglich, wenn der vietnamesische Partner ledig (also nicht geschieden oder verwitwet) ist.

Eine Eheschließung in Dänemark ist genauso gültig wie in Deutschland – die internationale Heiratsurkunde aus Dänemark wird aufgrund eines deutsch/dänischen Abkommens in Deutschland problemlos anerkannt.

Da ja niemand die Einreisebestimmungen bewusst umgehen wird (Stichwort Touristenvisum), hat der/die vietnamesische Partner bei der Einreise natürlich auch keine Ledigkeitsbescheinigung oder Geburtsurkunde mit sich geführt. (Aus guten Gründen kontrolliert der Zoll/Grenzschutz der Schengen-Staaten junge Asiatinnen manchmal besonders gewissenhaft.) Vielmehr lässt er/sie sich diese – evtl. bereits vorhanden Unterlagen – nach dem spontanen Entschluss zur Heirat per Post aus Vietnam zuschicken.

Meist ist ein Aufenthalt von einigen Tagen in der dänischen Heiratsgemeinde erforderlich.

Notwendige Unterlagen für die Eheschließung in Dänemark

a) Geburtsurkunden beider Verlobten in deutsch, englisch, französisch oder dänisch,

b) die vietnamesische Geburtsurkunde muß durch das vietnamesische Außenministerium vorbeglaubigt sein (Alter der Geburtsurkunde und der Vorbeglaubigung egal),

c) Übersetzung der vietnamesischen Geburtsurkunde in eine der unter a) genannten vier Sprachen. Die Übersetzung muß durch einen in Deutschland oder Dänemark vereidigten Dolmetscher erstellt (oder vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt) sein. Das Alter der Übersetzung ist egal.

d) Der/die vietnamesische Verlobte muß ein Schengenvisum oder dänisches Visum besitzen oder eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung mit einem der Titel: Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis, EG-Aufenthaltserlaubnis.

e) Gültige Reisepässe beider Verlobten,<br>

f) Aufenthaltsbescheinigung beider Verlobten (vom deutschen Einwohnermeldeamt).

Nach der Eheschließung: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Falls der vietnamesische Ehepartner zuvor mit Touristenvisum eingereist ist, kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde abgelehnt werden. Denn anders als nach einer Eheschließung im Bundesgebiet besteht kein Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. (Falls der vietnamesische Ehepartner wieder ausreisen muss, kann sie anschließend natürlich ganz normal einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.)

Viele Ausländerbehörden sind jedoch großzügig und wenden das Ausländergesetz zum Vorteil des ausländischen Ehepartners an, insbesondere weil es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausreise allein zur Beantragung des richtigen Visums gibt. Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde.

Ist der vietnamesische Ehepartner vor der Eheschließung mit Sprachkurs- oder Studienvisum eingereist oder besteht bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis, gibt es wegen der Eheschließung in Dänemark in der Regel keine Probleme mit der Ausländerbehörde.

Anlage eines Familienbuches

Beim zuständigen Standesamt beantragt man die Anlage eines Familienbuches. Wenn das Ehepaar einen gemeinsamen Familiennamen führt, muss vor dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Die Anlage eines Familienbuches ist allein schon deshalb sinnvoll, weil ein Auszug daraus die vietnamesische Geburtsurkunde ersetzen kann und von allen deutschen Behörden anerkannt wird. Ansonsten geht immer wieder das Theater mit der Echtheitsprüfung los, wenn irgendeine deutsche Behörde die Geburtsurkunde des vietnamesischen Ehepartners sehen möchte.

Weiterführende Informationen:

Heiratsservice der dänischen Gemeinden
(Der Heiratsservice wickelt auf Wunsch alle Formalitäten ab, kostet aber zusätzliche Gebühren. Man kann dort auch eine Broschüre bestellen.)

© Daniel Bergmann und Thomas Böttcher, 2003

Hinweis: Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch übernimmt der Autor keine Haftung für Richtigkeit oder Vollst&auml;ndigkeit der Informationen. In jedem Fall sollten Sie sich bei den für Sie zuständigen Behörden informieren. Falls Ihnen Fehler auffallen, senden Sie bitte eine E-Mail oder schreiben einen entsprechenden Beitrag ins Diskussionsforum.
  
Quick Navigator 
 

Powered by Knowledge Base MOD, wGEric & Haplo © 2002-2005
PHPBB.com MOD



Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0479s (PHP: 54% - SQL: 46%) | SQL queries: 33 | GZIP enabled | Debug on ]