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Autor HHFux Datum 12.08.2007, 22:54 Aufrufe 76966
Beschreibung Alle notwendigen Schritte für eine Heirat in Deutschland
Kategorie Eheschließung Typ Anleitung

Heiraten in Deutschland
Ausgangssituation

Ein deutscher Staatsangehöriger und eine vietnamesische Staatsangehörige, welche z.Z. noch in Vietnam lebt, möchten in Deutschland heiraten und sofort danach in Deutschland zusammenleben. (Natürlich funktioniert das auch umgekehrt, d.h. wenn der Mann die vietnamesische Staatsangehörigkeit hat.)

Grundsätzliches

Das Verfahren ist (zumindest theoretisch) recht einfach: Die vietnamesische Verlobte beantragt bei der Deutschen Auslandsvertretung ein Heiratsvisum. Nach Erteilung des Visums reist sie nach Deutschland ein, hier wird dann geheiratet. Danach geht sie zur Ausländerbehörde am Wohnort; dort wird dann eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Leider ist es in der Praxis wesentlich komplizierter. Beteiligte Stellen sind:

1. Die Deutsche Auslandsvertretung (also die Deutsche Botschaft Hanoi oder das Konsulat in Saigon) – im folgenden nur „Deutsche Botschaft“ genannt.

2. Indirekt auch die Ausländerbehörde am Wohnort des deutschen Verlobten, die der Visumserteilung durch die Deutsche Botschaft zustimmen muß.

3. Das zuständige Standesamt am Wohnort des deutschen Verlobten.

4. Ggf. noch der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichtes, welcher eine „Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ erteilt.

Seit einiger Zeit erteilt die Deutsche Botschaft das Heiratsvisum nicht mehr ohne einen Nachweis der geplanten Eheschließung. Hintergrund sind häufig auftretende Schwierigkeiten bei der Anerkennung vietnamesischer Urkunden durch die deutschen Standesämter. Deshalb führt der erste Weg nicht zur Deutschen Botschaft, sondern zum zuständigen Standesamt in Deutschland.

Unbedingt sollte man zuerst das „Visamerkblatt Eheschließung/Nachzug zum zukünftigen Ehepartner“ auf der Internet-Seite der Deutschen Botschaft Hanoi genau durchlesen. Das Merkblatt ist dort als HTML-Seite hinterlegt und steht auch in Vietnamesisch zur Verfügung: http://www.hanoi.diplo.de

Vorbereitung für’s Standesamt

1. Die vietnamesische Verlobte beantragt einen Reisepaß, falls noch nicht vorhanden (siehe Adressen). Die Ausstellung kann bis zu 2 Monate dauern

2. Der deutsche Verlobte führt ein Vorgespräch beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen dort für die geplante Eheschließung benötigt werden. Insbesondere sollte man folgendes klären:
a. Ist eine „Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ notwendig (siehe Problemfälle) oder reicht die vietnamesische Ledigkeitsbescheinigung?
b. Wird eine Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden verlangt (siehe Problemfälle) oder reicht die Vorbeglaubigung durch das vietnamesische Außenministerium?
c. Formular für die „Beitrittserklärung“ aushändigen lassen.

3. Das Formular für „Beitrittserklärung“ schickt er an seine Verlobte in Vietnam.

4. Die vietnamesische Verlobte läßt sich vom zuständigen Volkskomitee eine Ledigkeitsbescheinigung (Gi?y ch?ng nh?n d?c thân) ausstellen.

5. Die Original-Ledigkeitsbescheinigung und ihre Original-Geburtsurkunde (Gi?y Khai Sinh) legt die vietnamesische Verlobte beim vietnamesischen Außenministerium (siehe Adressen) vor und läßt diese vorbeglaubigen. Wichtig: Stempel in vietnamesischer Sprache auf dem Original!

6. Anschließend müssen die vietnamesischen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher oder vom staatlichen Notariat Vietnams ins Deutsche übersetzt werden.

7. Nun läßt die vietnamesische Verlobte von der Deutschen Botschaft beglaubigte Kopien anfertigen (braucht sie später u.a. für ihren Visumsantrag):
a. von den Original-Urkunden
b. von den Original-Übersetzungen
c. von ihrem vietnamesischen Reisepaß

8. Gleichzeitig unterschreibt sie in der Deutschen Botschaft die „Beitrittserklärung“ und läßt die Unterschrift beglaubigen. (Für ihre Unterlagen macht sich die Verlobte eine einfache Kopie.)

9. Die Vietnamesin schickt folgende Unterlagen an ihren deutschen Verlobten:
a. Original-Beitrittserklärung
b. Original-Geburtsurkunde
c. Original-Ledigkeitsbescheinigung
d. Original-Übersetzungen von b) und c)
e. die beglaubigte Kopie ihres Reisepasses (siehe 7c)

10. Nach Erhalt der Unterlagen geht der deutsche Verlobte zum Standesamt, legt die „Beitrittserklärung“ sowie alle Unterlagen vor und erhält dann (hoffentlich) die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung.

Nun ist das Schwierigste geschafft. Jetzt fehlt „nur“ noch das Heiratsvisum, damit die vietnamesische Verlobte nach Deutschland einreisen darf:

Beantragung des Heiratsvisums

11. Der deutsche Verlobte lädt sich den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung“ (Visumsantrag) aus dem Internet als PDF herunter, druckt diesen 3fach aus und füllt alle drei Exemplare für seine Verlobte aus.

12. Der deutsche Verlobte geht zu seiner Ausländerbehörde und
a. gibt eine Verpflichtungserklärung nach §84 AuslG ab,
b. bittet um Vorabzustimmung.

13. Der Deutsche schickt folgende Unterlagen an seine vietnamesische Verlobte:
a. den 3fach vorbereiteten Visumsantrag,
b. die Original-Verpflichtungserklärung,
c. die Original-Bescheinigung des Standesamtes über die „Anmeldung zur Eheschließung“,
d. beglaubigte Fotokopie seines Reisepasses,
e. eine aktuelle Original-Meldebescheinigung,
f. formlose Einladung (zwecks Eheschließung).

14. Erst jetzt (!) beantragt die vietnamesische Verlobte bei der Deutschen Botschaft das Heiratsvisum und legt folgendes vor:
a. Ihren Reisepaß,
b. den Visumsantrag (3fach, jeweils unterschrieben),
c. 3 aktuelle Paßfotos,
d. die von der deutschen Botschaft beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, der Ledigkeitsbescheinigung und deren Übersetzungen (siehe 7a+b),
e. die Original-Bescheinigung des deutschen Standesamtes über die Anmeldung zur Eheschließung,
f. die Nachweise des deutschen Verlobten (siehe 13d-f),
g. von allen in 14d)-f) genannten Unterlagen zusätzlich zwei einfache Kopien. Die Originale erhält die Verlobte wieder zurück.
h. Den versiegelten Umschlag mit der Vorabzustimmung (falls vorhanden, s.o.).

15. Die Deutsche Botschaft schickt den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde für den (künftigen) Wohnort. Diese muß der Visumserteilung zustimmen. (Entfällt bei erteilter Vorabzustimmung).

16. Nach der Zustimmung durch die Ausländerbehörde erteilt die Deutsche Botschaft das Heiratsvisum innerhalb weniger Tage.

17. Evtl. läßt sich die Deutsche Botschaft vor der endgültigen Ausstellung des Visums noch das Flugticket zeigen.

Einreise nach Deutschland

18. Für die vietnamesische Verlobte sollte unbedingt eine (Reise-)Krankenversicherung abgeschlossen werden (möglichst noch vor der Einreise). Denn erkrankt die Vietnamesin vor der Eheschließung, muß der deutsche Verlobte alles privat bezahlen. (Bei Krankenhausaufenthalten kann das durchaus existenzbedrohende Dimensionen annehmen!)

19. Nach der Eheschließung wird die zuständige Ausländerbehörde die reguläre Aufenthaltserlaubnis ausstellen. Wichtig: Unbedingt beantragen, bevor das Heiratsvisum abläuft!

© 2003 Daniel Bergmann und Cuong Ong

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